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Garten im Herbst

Laub gehört in die Biotonne oder in den Grünabfall

Einmal weggepustet und ab in den Biomüll. © Quelle: Fälchle/ fotolia.com

Der Herbst zieht wieder über das Land: Berge mit bunten Blättern haben sich auf Straßen, Gehwegen und in heimischen Gärten verteilt. Manch ein Hobbygärtner fragt sich, wohin damit.

Laub von Fahrbahnen und Bürger­steigen müssen Anlieger selbst beseitigen, wenn sie auch sonst für die Reinigung dieser Flächen verant­wortlich sind. Die

öffent­lichen Straßen­be­reiche fallen dagegen in den Aufgaben­bereich

der kommunalen Straßen­rei­ni­gungs­un­ter­nehmen. Darauf weist der Verband

kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin hin. Würde das Laub auf

Straßen, Rad- und Gehwegen liegen bleiben, könnte es dadurch zu

Unfällen kommen.

Städtische Angebote nutzen

Privatleute, die Laub entsorgen wollen oder müssen, können es in

vielen Städten und Gemeinden bei einer Grünab­fall­sammlung abgeben.

Der Vorteil ist: Die dortigen Kompost­anlagen töten Schädlinge,

Bakterien, Viren und andere Mikroor­ga­nismen ab, die im Laub stecken.

Das erklärte Tim Hermann vom Umwelt­bun­desamt in Dessau-Roßlau dem

dpa-Themen­dienst. Verbraucher müssen sich aber vorher erkundigen, ob

die Kompost­anlagen das Laub kostenlos annehmen.

Grundsätzlich gehört Laubabfall in die Biotonne. Weil die aber im

Herbst schnell voll ist, können Hobbygärtner das Laub auf einem

eigenen Kompost zwischen­lagern und nach und nach im Biomüll

entsorgen. Manche Städte und Gemeinden haben aber weder Biotonne noch

Grünab­fall­sammlung. Dort sei die Entsorgung im Restmüll erlaubt,

sagte der Experte.

Laub darf nicht im Wald entsorgt werden

Wer Laub und andere Garten­abfälle im Wald ablädt, handelt dagegen

rechts­widrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. «Illegale

Müllent­sorgung ist eine Ordnungs­wid­rigkeit», erläuterte Hermann.

Landet das Laub aus dem Garten im Wald, droht eine Überdüngung, weil

die Bäume dort ebenfalls ihre Blätter verlieren. Außerdem

unterscheiden sich die Arten in Wald und Garten meist, so dass sich

in diesem Fall im Wald die Garten­schädlinge ausbreiten könnten. Sie

haben dann die Möglichkeit, sich ungehindert weiter­zu­ver­breiten.

Laub sollte nicht nur aus ästhetischen Gründen eingesammelt werden,

sondern auch aus praktischen: Bleibt nasses Laub zu lange auf dem

Rasen liegen, kann dieser Schaden nehmen. Darauf weist die

Landwirt­schafts­kammer Nordrhein-Westfalen hin: Das Gras stirbt

dadurch schnell ab und wird fleckig.

Datum
Aktualisiert am
26.09.2014
Autor
dpa/red
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Themen
Eigentum Garten Herbst

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