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Hausbau

Perfekter Bauvertrag: der 10-Punkte-Plan

Bauvorhaben sind umfangreich. Umso wichtiger sind Bauverträge. Hier finden Sie einen 10-Punkte-Plan. © Quelle: Marotta/gettyimages.de

Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Die Arbeits­ge­mein­schaft Bau- und Immobi­li­enrecht im Deutschen Anwalt­verein hat einen 10-Punkte-Plan für den perfekten Bauvertrag vorgelegt.

Das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolper­fallen. Daher hat das Bundes­mi­nis­terium der Justiz und für Verbrau­cher­schutz (BMJV) im September einen Gesetzes­entwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht. Allerdings gilt das neue Gesetz voraus­sichtlich erst ab 2017. Bis dahin müssen alle am Bau Beteiligten weiterhin nach derzeitiger Rechtslage bauen. Damit dies möglichst störungsfrei gelingt, hat die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht nun einen 10-Punkte-Plan zum Bauvertrag vorgelegt. 

Leitfaden zum Bau auf rechtlichem Fundement

Baubeteiligte finden in dem Leitfaden Informa­tionen und konkrete Handrei­chungen, um dem eigenen Bauvorhaben ein gutes rechtliches Fundament zu geben. Denn ein Bauvertrag sollte alle Punkte regeln, die für die planungs­gemäße Abwicklung des Bauvor­habens relevant sein könnten – unabhängig davon, ob ein privater Bauherr einen Winter­garten anbauen oder ein gewerb­licher Bauunter­nehmer ein Wohn- und Geschäftshaus im Wert von mehreren Millionen Euro errichten möchte. 

„Einen Gebrauchtwagen können Sie anschauen und auspro­bieren, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Im Gegensatz dazu existiert das Objekt eines Bauvertrags noch nicht und Sie geben sehr viel Geld für etwas aus, das nur auf dem Papier existiert. Das ist mit vielen Risiken und Unwägbar­keiten verbunden“, erläutert Dr. Birgit Franz, Vorstands­mitglied der ARGE Baurecht. „Daher sollten Bauherren Verträge vor Abschluss sorgfältig prüfen lassen.“ 

Häufigste Probleme: unrealis­tische Planung, ungenaue Leistungs­be­schreibung

Nach den Erfahrungen der Fachan­wältin für Bau- und Architek­tenrecht führen die immer gleichen Punkte zu Problemen. Dazu gehören unrealis­tische Planungen, ungenaue Leistungs­be­schrei­bungen oder fehlende Regelungen, wie mit unvorher­ge­sehenen Ereignissen umzugehen ist. „Der Baugrund entpuppt sich als nicht tragfähig, ein Vertrags­partner gerät in Verzug, das Wetter spielt nicht mit… Auf einer Baustelle passieren fast immer Dinge, die nicht geplant waren. Ein Bauvertrag sollte den Umgang damit regeln“, so Franz. 

Der Leitfaden der ARGE Baurecht enthält weitere Punkte, die bei Vorbereitung und Abschluss von Bauver­trägen berück­sichtigt werden sollten. „Wer diese 10 kritischen Punkte so präzise wie möglich abarbeitet, hat gute Chancen auf einen störungsarmen Bauverlauf – jedoch keine Garantie“, konstatiert Baurechts­an­wältin Franz. „Daher raten wir allen Baubetei­ligten, Verträge und Leistungs­ver­zeichnisse von einem Baurechts­experten prüfen zu lassen. Die im Vergleich zu den Gesamt­kosten geringen Gebühren sind gut investiert.“

Download: Der Leitfaden

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen, zur freien Verfügung unter Nennung der Quelle.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen Interview-Termin mit einem Experten der ARGE Baurecht.

Datum
Aktualisiert am
11.12.2015
Autor
ARGE Baurecht
Bewertungen
263
Themen
Bauherr Bauplanung Bauprojekt

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