Sicherheit am Bau

Hausbau: Wie muss ich private Bauhelfer und die Baustelle absichern?

Auf dem Bau ist immer etwas zu tun. Wer private Helfer einsetzt, sollte sich um Sicherheit bemühen. © Quelle: Marotta/gettyimages.de

Den Traum vom eigenen Haus träumen viele Deutsche. Doch so ein Hausbau ist ein teures Unterfangen. Viele private Bauherren sichern sich deswegen Unterstützung aus der Familie, dem Freundes- oder Bekann­tenkreis. Nach Feierabend und am Wochenende packen dann Kollegen und Freunde auf der Baustelle mit an. Aber was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt: Müssen Bauherren private Bauhelfer versichern? Und wie muss die Baustelle abgesichert werden?

Auf einer Baustelle an der Autobahn A7 kam es kürzlich zu einem Unglück: Ein Teil des Brücken­neubaus stürzte in die Tiefe und riss das Baugerüst mit sich. Ein Bauarbeiter starb, mehrere wurden verletzt. Der Fall zeigt, dass es lebens­wichtig ist, Baustellen und Bauarbeiter richtig abzusichern. Auch private Bauherren sollten auf der Baustelle auf Sicherheit achten.

Bauherren für Sicherheit auf der Baustelle verant­wortlich

Was für Grundstücke im Allgemeinen gilt, gilt auch für Baustellen: Eigentümer haben die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht. Das heißt, sie sind für die Sicherheit auf ihrem Grundstück und ihrer Baustelle verant­wortlich. Es genügt nicht, lediglich ein Warnschild aufzuhängen mit der Aufschrift: „Betreten verboten, Eltern haften für Kinder“. Das ist nicht nur rechtlich falsch, sondern auch unzureichend.

„Private Bauherren müssen für ihre Baustelle einen Sicherheits- und Gesund­heits­ko­or­dinator bestellen“, erklärt Rechts­an­wältin Heike Rath, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Baurecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Dieser kümmere sich um alle Belange bezüglich der Sicherheit am Bau. Die meisten Architekten böten diesen Service mit an. „Der Bauherr kann das auch selbst übernehmen – das ist in den meisten Fällen aber nicht sinnvoll, da viele nicht über die notwendigen Qualifi­ka­tionen verfügen“, fügt die Rechts­an­wältin aus Frankfurt hinzu.

Versicherung beim Hausbau: Private Bauhelfer anmelden

Auf einer Baustelle ist die Gefahr von Arbeits­un­fällen groß. Baumate­rialen wie Steine oder Stahlbauteile können herunter­fallen und Arbeiter verletzen, in ungesi­cherten Rohbauten können Menschen stürzen. Auf privaten Baustellen helfen häufig auch Famili­en­mit­glieder und Freunde aus, die keine gelernten Bauarbeiter sind. Bei ihnen ist die Unfall­gefahr teilweise höher, weil sie mit den Gegeben­heiten einer Baustelle nicht vertraut sind. Hinzu kommt: „Private Helfer sind nur solange privat, bis etwas passiert“, warnt Rechts­an­wältin Rath. Niemand werde Verlet­zungen oder zum Beispiel eine Querschnitts­lähmung aus Gefälligkeit hinnehmen.

Die gute Nachricht für Bauherren und ihre Helfer: Wer regelmäßig auf der Baustelle aushilft, ist gesetzlich über die Bauhel­fer­ver­si­cherung abgesichert. Das gilt auch für Freunde und Famili­en­an­ge­hörige des Bauherren und auch dann, wenn sie für ihre Hilfe kein Geld bekommen. Der Versiche­rungs­schutz umfasst nicht nur Arbeits- sondern auch Wegeunfälle. Dazu muss der Bauherr sein Bauprojekt und die Helfer bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft der Bauwirt­schaft anmelden.

Private Bauherren: Gleiche Meldepflichten wie gewerbliche Bauherren

Meldepflichtig sind alle privaten Bauhelfer, die in einem arbeit­neh­mer­ähn­lichen Verhältnis zum Bauherren stehen, also regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum hinweg auf der Baustelle tätig sind. Für die Bauhel­fer­ver­si­cherung fällt ein Entgelt an, das sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Es beträgt in der Regel zwischen 1,00 Euro und 1,50 Euro pro Helfer­stunde.

Einmalige Hilfsar­beiten gelten als Gefällig­keiten: Wer zum Beispiel nur einen Nachmittag beim Streichen unterstützt, muss nicht bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft gemeldet werden, ist aber auch nicht durch die Versicherung geschützt. Nicht immer lässt sich jedoch zweifelsfrei entscheiden, ob ein Helfer noch eine Gefälligkeit übernimmt oder schon arbeit­neh­mer­ähnlich tätig wird. Ob der Versiche­rungs­schutz greift oder nicht, muss im Einzelfall nach den tatsäch­lichen Verhält­nissen entschieden werden. Dabei kommt es nicht nur auf das Ausmaß der Tätigkeit, sondern auch auf die Bindung zwischen dem Bauherren und dem Helfer an. 

Private Bauherren haben auch darüber hinaus gegenüber der Berufs­ge­nos­sen­schaft die gleichen Pflichten wie ein gewerb­licher Unternehmer. So müssen sie unter anderem auch Arbeits­schutz­vor­schriften einhalten und Arbeits­unfälle melden.

Bauherr sollte auch sich selbst absichern

Der Bauherr oder die Bauherrin selbst und der Ehepartner fallen nicht unter die Bauhel­fer­ver­si­cherung. Sie sollten sich allerdings ebenfalls absichern, zum Beispiel über eine private Unfall­ver­si­cherung. Auch Unbeteiligte können im Zusammenhang mit der Baustelle zu Schaden kommen, zum Beispiel wenn ein Gerüst umstürzt und Passanten verletzt. Mit der Bauherren-Haftpflicht­ver­si­cherung können und sollten sich Bauherren gegen solche Forderungen absichern. Nicht zuletzt sollte der Bauherr sich gegen Schäden am Bau durch Vandalismus versichern.

Sicherheit auf der privaten Baustelle: Anwaltlich beraten lassen

Sie sind Bauherr und befinden sich mit einem Ihrer Bauhelfer in Konflikt? Auf Ihrer Baustelle ist es zu einem Unfall gekommen, und Sie sehen sich mit Schmer­zens­geld­an­sprüchen konfrontiert? Eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt für Baurecht kann Sie beraten und Sie dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. In unserer Anwaltssuche finden Sie Experten in Ihrer Nähe.