Schäden durch Unwetter

Hausbau im Herbst: Das muss man beachten

Alle Baubeteiligten sollten Vorkehrungen für eine Baustelle zur ungemütlichen Jahreszeit treffen. © Quelle: DAV

Regen und Sturm begleiten meist den Herbst. Für Bauherren, Bauunter­nehmer und Architekten eine undankbare Zeit – zumindest, wenn das Haus noch nicht fertig­ge­stellt ist. Worauf die Baubetei­ligten im Herbst achten sollten:

Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut, heißt es sprich­wörtlich. Gleiches gilt selbst­redend für das Eigenheim. Und so begleiten in aller Regel Jahres­zei­ten­wechsel den Weg bis zur Einwei­hungsfeier. Das kann besonders in den ungemüt­lichen und kalten Monaten eine mitunter auch rechtlich knifflige Zeit werden. Mithilfe der Arbeits­ge­mein­schaft Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV) beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Tipps rund um den Hausbau im Herbst und Winter.

  1. Schutz der Baustelle vor unbefugtem Betreten

Etwas grundsätz­liches zu Beginn: Der Bauherr ist für die Sicherung des Grundstücks beziehungsweise seiner Baustelle zuständig. Sollten sich Personen darauf verletzen, haftet der Bauherr. Das gilt im Zweifel auch dann, wenn Schilder mit der Aufschrift „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ warnen. Diese so genannte Verkehrs­si­che­rungs­pflicht kann vom Bauleiter auf einen Dritten übertragen werden, also beispielsweise auf den Bauleiter. Das entbindet den Bauherren aber nicht von der Pflicht, die Baustelle zu beaufsichtigen und zu überwachen. Im besonderen Maße gilt das natürlich für den Herbst und Winter mit Windböen und Stürmen, Schnee und Eis, Regen und Hagel.

Ein ausreichend hoher Bauzaun kann fremdes Eindringen verhindern und den Bauherren somit vor Schadens­er­satz­for­de­rungen schützen. Dieser muss allerdings ausreichend gut und gegen äußere Einflüsse gesichert sein, wie im April 2012 ein Münchner Gericht entschied.

  1. Schlechtes Wetter in den Vertrag aufnehmen

Die Baufirma ist verpflichtet, das Gebäude und die Baumate­rialien vor Winter­schäden zu schützen, bis der Bauherr das Haus abnimmt. Wie dieser Schutz aussieht, hängt aber vom Einzelfall und davon ab, was die Baufirma leisten kann. Das birgt einigen Konfliktstoff, berichtet die ARGE Baurecht. Denn es stellt sich die Frage, was genau zumutbar ist und wie weit der Bauunter­nehmer im Einzelnen haftet.

Um Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen, raten die Baurechts­anwälte deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dabei von einem Rechts­anwalt für Baurecht beraten lassen.

  1. Witterungs­be­dingte Ausfalltage einkal­ku­lieren

Je nach Wetterlage kann es durchaus passieren, dass an der Baustelle für einen oder mehrere Tage schlicht nicht gearbeitet werden kann – was dann unter Umständen im Zeitplan zu Schwie­rig­keiten führt und zudem die Frage stellt: Wer trägt die Kosten? Die ARGE Baurecht im DAV rät hier dringend zu klaren vertrag­lichen Absprachen.

Geklärt werden muss dabei unter anderem, wie viele witterungs­be­dingte Ausfalltage einkal­kuliert sind, wer das Risiko darüber hinaus­ge­hender Ausfalltage trägt, und wie die Ausfalltage gegebe­nenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Verein­ba­rungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft. Daher gilt zumindest für kommende Projekte: Entspre­chende Verträge sollten im Frühling geschlossen werden, die dann im kommenden Winter für klare Verhältnisse sorgen.

  1. Notdächer zum Schutz vor Unwetter

Gewitter und Regenstürme sind häufige Gäste im Herbst. Und diese Unwetter können das womöglich noch offene Dach empfindlich treffen. Dann ist der Schaden groß und der Streit auch: Wer hätte was wie schützen müssen?

Baurechts­anwälte raten Immobi­li­en­be­sitzern und Hausei­gen­tümern bei größeren Arbeiten auch über Notdächer nachzu­denken. Nach der DIN 18299 Ziffer 4.1.10 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) stellt das Sichern der Arbeiten gegen Nieder­schlags­wasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, zwar eine Nebenleistung dar. Die muss häufig nicht extra geplant und bezahlt werden. Dennoch sollten Bauherren bzw. Auftraggeber das Thema frühzeitig ansprechen, damit die Sicherungs­maß­nahmen im Falle eines Falles auch tatsächlich ausreichen.

Planen Sie selber einen Hausbau? Dann holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat von unseren Baurechts­exper­tinnen oder Baurechts­experten.