
Selten waren die Voraussetzungen zum Bau des eigenen Traumhauses besser. Was schlecht für Sparer ist, ist gut für Bauherren. Der Leitzins wurde Anfang November auf ein Rekordtief gesenkt, was im Umkehrschluss bedeutet: Nie konnten Kredite preiswerter aufgenommen werden. Dieser Verführung zum Trotz, muss ein solches Riesenprojekt geplant werden.
In der vergangenen Woche haben wir die wichtigsten Schritte bei der Planung eines Hausbaus erläutert. Nach dieser aufwändigen ersten Phase, nehmen die restlichen Arbeitsschritte meist nur etwa ein Drittel der gesamten Zeit ein, die es bis zum fertigen Eigenheim braucht.
Auf was Sie als Bauherr achten sollten: Eine Chronologie des Hausbaus
Phase 2: Der Bau
Vorab: Als Bauherr sind Sie für die Sicherung Ihres Grundstücks bzw. der Baustelle zuständig. Sie haften, sollten sich Personen verletzen. Und das im Zweifel auch dann noch, wenn Sie Schilder aufstellen mit der Aufschrift „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“. Diese so genannte „Verkehrssicherungspflicht“ können Sie auf einen Dritten übertragen, also beispielsweise auf den Bauleiter – Sie bleiben aber verpflichtet, diesen zu beaufsichtigen und zu überwachen.
Ein ausreichend hoher Bauzaun kann fremdes Eindringen verhindern und Sie somit vor Schadensersatzforderungen schützen. Dieser muss allerdings ausreichend gut und gegen äußere Einflüsse gesichert sein, wie im April 2012 ein Münchner Gericht entschied.
Generalunternehmer oder individuell anheuern?
Dem symbolischen ersten Spatenstich folgen Grabungsarbeiten mit schwerem Gerät. Um es sich nicht frühzeitig mit seinen neuen Nachbarn zu verscherzen, sollten Gas-, Wasser- und Telefonleitungen nicht zerstört werden. Hierfür sollten Sie sich auf jeden Fall Hilfe holen – durch einen mit Grabungsarbeiten vertrauten Profi.
Der sollte ohnehin Teil des „Pakets“ sein, wenn Sie einen Generalunternehmer angeheuert haben, der sich um alle relevanten Arbeitsschritte kümmert und die jeweiligen Experten der verschiedenen Bauarbeiten bereit stellt.Die Alternative, die einzelnen Gewerbe selber zu beauftragen, kann mitunter Kosten sparen, bedeutet aber auch einen ungleich höheren Planungs- und somit auch Zeitaufwand. Sie müssen Angebote einholen, individuelle Verträge abschließen, können andererseits aber auch einzelne Arbeitsschritte selber ausführen – so Sie handwerklich versiert und erfahren sind. Das spart mitunter Geld und diese sogenannte „Muskelhypothek“ hilft oftmals bei der Gewährung von Krediten. Doch birgt die Eigenleistung am Bau auch Gefahren, wie Sie hier sehen können.
So oder so sollten Sie einen externen Baubetreuer anstellen, beispielsweise den Architekten mit dieser zusätzlichen Aufgabe betrauen.
Bloß keine Schwarzarbeit
Sie starten mit dem Rohbau, der in der Regel vergleichsweise schnell errichtet ist. Während dieser Bauphase, sind die Fortschritte im Stundentakt zu sehen. Es folgen Dach, Türen und Fenster, ehe der Innenausbau ansteht. Für all diese Arbeitsschritte gilt: Keine Schwarzarbeiter beschäftigen.
So warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) davor.
Schwarzarbeit birgt sowohl Gefahren für Auftraggeber, wie für die ausführenden Firmen. Denn ein Vertrag bei einer „Ohne-Rechnung-Abrede“ sei an sich nichtig, dadurch könne es auch keine vertraglichen Mängelrechte geben – und das ist fatal für den Bauherrn. Das entschied im August 2013 der Bundesgerichtshof (AZ.: VII ZR 6/13). Umgekehrt hat auch ein „schwarz“ arbeitender Unternehmer keinen Anspruch auf Vergütung.
Das Bautagebuch als ständiger Begleiter
Zudem sollten unbedingt alle am Bau Beteiligten ein Bautagebuch führen, dass regelmäßig vom Bauherrn gesichtet und unterschrieben wird. Bei möglichen Gerichtsprozessen gilt es als Beweismittel und wird vor allem dann wichtig, wenn es um finanzielle Streitigkeiten geht. Die Bauleitung ist sogar verpflichtet, die Arbeit darin zu dokumentieren, meist führen aber auch die ausführenden Unternehmen ein eigenes Tagebuch.
Tipp: Auch Sie als Bauherr, sollten eigene Aufzeichnungen machen und den Baufortschritt dokumentieren. Das wird vor allem dann wichtig, wenn es im Nachhinein zu Auseinandersetzungen bezüglich etwaiger Baumängel kommt. Nutzen Sie zudem einen Fotoapparat, mit dem Aufnahmedatum und -uhrzeit dokumentiert werden.
Anspruch auf finanzielle Sicherheiten
Sie können sich aber auch anderweitig absichern. Die Arge Baurecht des DAV weist zudem darauf hin, dass einem Bauherrn bestimmte finanzielle Sicherheiten zustehen, beispielsweise einen Teil des Lohnes zunächst einbehalten. Durchaus üblich ist aber, dass ein Bauunternehmer von sich aus Sicherheiten anbietet.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red