Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Baugrund

Blindgänger auf dem Baugrund: Was private Bauherren über Kampfmittel wissen müssen

Bagger auf Baustelle
Bauherren sollten ihren Baugrund auf alte Kampfmittel prüfen lassen.

Der Fund dreier Flieger­bomben in Köln führte Anfang Juni 2025 zur größten Evakuierung seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Solche Vorfälle zeigen: Auch 80 Jahre nach Kriegsende ist der deutsche Boden vielerorts noch nicht frei von Kampfmitteln, selbst in Wohnge­bieten. Für private Bauherren kann das zur gefähr­lichen Kostenfalle werden.

 

Der Fund dreier Flieger­bomben in Köln führte Anfang Juni 2025 zur größten Evakuierung seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Solche Vorfälle zeigen: Auch 80 Jahre nach Kriegsende ist der deutsche Boden vielerorts noch nicht frei von Kampfmitteln, selbst in Wohnge­bieten. Für private Bauherren kann das zur gefähr­lichen Kostenfalle werden.

„Wer heute ein Haus bauen will, muss nicht nur an Bodenplatten und Dachziegel denken, sondern auch an das, was sich im Baugrund verbergen könnte“, warnt Dr. Florian Englert, Fachanwalt für Bau- und Architek­tenrecht und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Bau- und Immobi­li­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (ARGE Baurecht). „Kampfmittel sind kein Randthema mehr. Sie können den Bau verzögern, verteuern oder im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden.“

Pflicht zur Sorgfalt liegt beim Bauherrn

Was viele private Bauherren nicht wissen: Sie sind für die Kampfmit­tel­freiheit ihres Grundstücks selbst verant­wortlich. Das gilt unabhängig davon, ob sie mit einem Architekten oder Bauträger bauen. Grundlage ist die landes­rechtliche Pflicht zur gefahrlosen Ausführung von Bauvorhaben, etwa gemäß § 3 der Muster­bau­ordnung (MBO), der in allen Landes­bau­ord­nungen ähnlich geregelt ist.

„Die rechtliche Lage ist eindeutig: Wer baut, muss sicher­stellen, dass keine Gefahren für Menschen oder Sachen entstehen“, so Dr. Englert. In Gebieten mit Kampfmit­tel­verdacht fordern die Bauauf­sichts­be­hörden deshalb häufig bereits vor Genehmigung eine Freigabe durch die zuständige Kampfmit­tel­räumstelle.

Besonders betroffen sind:

  • ehemalige Industrie- und Bahngelände
  • frühere militärische Nutzungen
  • stadtnahes Bauland in Großstädten
  • Gebiete, die im Zweiten Weltkrieg Luftangriffen ausgesetzt waren

In Köln, Berlin, Hannover, Frankfurt oder Hamburg sind weite Teile des Stadtgebiets als Verdachts­flächen kartiert. Selbst in Neubau­ge­bieten auf ehemaligen Ackerflächen ist Vorsicht geboten, denn viele Flächen wurden nach dem Krieg ohne Untersuchung bebaut.

Was private Bauherren jetzt tun sollten

Die ARGE Baurecht rät privaten Bauherren dringend, bereits bei der Grundstücks­auswahl auf Hinweise für eine mögliche Kampfmit­tel­be­lastung zu achten, etwa im Altlas­ten­ka­taster, im Baugrund­gut­achten oder durch historische Recherchen. Darüber hinaus empfiehlt sich:

  • Luftbildauswertung durch Fachfirmen: ab ca. 400 Euro
  • Sondierung des Baugrunds bei Verdacht: mehrere Tausend Euro möglich
  • Vertragliche Regelung bei Bauträgern: Wer trägt das Risiko? Wer die Kosten?

Vermeintliche Sparmaßnahme wird schnell teuer

„Es ist ein Trugschluss, zu glauben, man könne sich die Kampfmit­tel­prüfung sparen, um Kosten zu senken“, sagt Dr. Englert. „Kommt es zum Fund, steht nicht nur die Baustelle still. Es drohen auch Rückbau, Bußgeld- und/oder Strafver­fahren oder Regress­for­de­rungen, wenn Menschen oder Nachbar­grund­stücke gefährdet wurden.“

Zudem schließen viele Versiche­rungen Schäden durch Kampfmittel bewusst aus. Ein fundierter Prüfbericht zur Kampfmit­tel­freiheit kann dagegen auch für die Baufinan­zierung wichtig sein. Manche Banken verlangen ihn als Nachweis. Die ordnungs­gemäße Kampfmit­tel­freigabe muss schriftlich dokumentiert und allen Baubetei­ligten vorgelegt werden. Sie muss sich konkret auf die geplanten Bauarbeiten (Flächen, Tiefen, Verfahren) beziehen. Die Kosten für die Untersuchung trägt in der Regel der Bauherr, während die Beseitigung meist von der öffent­lichen Hand übernommen wird.

Sicherheit vor Schnel­ligkeit

Die ARGE Baurecht rät privaten Bauherren, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Kosten für eine Prüfung sind im Verhältnis zur Bauinves­tition gering, das Sicher­heits­risiko dagegen erheblich.

„Wer ein Haus baut, muss den Boden unter den Füßen rechtlich kennen. Kampfmittel auf dem Grundstück sind kein historisches Problem, sie sind hochaktuell, wie der jüngst Fall in Köln zeigt. Sicherheit beginnt mit Aufklärung und profes­sio­neller Prüfung“, betont Dr. Florian Englert.

Pressefoto: adobe/ARGE Baurecht

Datum
Aktualisiert am
02.07.2025
Autor
red/dav
Bewertungen
24

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite