Mit dem Bau eines eigenen Hauses verwirklicht sich für viele Menschen ein Lebenstraum. Umso ärgerlicher ist es, wenn noch vor dem Einzug der Putz bröckelt oder nach wenigen Wochen die Heizung leckt. Die meisten Bauherren haben früher oder später mit Mängeln an ihrem Haus zu kämpfen. Diese Probleme sind nicht immer so dramatisch wie die Extremfälle aus einschlägigen TV-Serien: verzweifelte Familien, die in durch Baupfusch zerstörte Ruinen einziehen müssen. Aber auch kleinere Defekte können die Freude an den eigenen vier Wänden nehmen – und teuer werden.
Mängel immer protokollieren
Bauherren müssen Mängel keineswegs hinnehmen und können vom ausführenden Handwerker eine kostenlose Ausbesserung verlangen. Wichtig ist, dass alle Mängel sorgfältig dokumentiert werden. Deshalb sollten Bauherren schon vor dem Einzug eine förmliche Abnahme verlangen. Entdecken sie Mängel, werden diese in einem Protokoll dokumentiert. Darin werden alle direkt bei der Begutachtung der Arbeit oder der Begehung der Baustelle gefundenen Mängel aufgelistet. Sind diese gravierend, sollte die Leistung nicht akzeptiert werden – der Bau wird nicht abgenommen.
Gewährleistung bis zu fünf Jahre
Auch nach der Bauabnahme können Hausherren Mängel kostenlos ausbessern lassen. Dabei müssen sie an zwei Dinge denken: Der Handwerker muss schriftlich informiert werden, und es muss ihm eine Frist gesetzt werden. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Arbeit des Handwerkers. Sie dauert im Normalfall fünf Jahre, wenn große Leistungen damit verbunden sind wie ein Neubau oder eine Sanierung. Wird etwas nur repariert, ein Teil ausgetauscht oder gewartet, läuft die Frist zwei Jahre. In dieser Zeit nach der Abnahme haben Hausbesitzer die Möglichkeit, Mängel beim Hausbau auszumachen und kostenlos beheben zu lassen. Daher sollten sie auch in dieser Zeit regelmäßig auf Fehlersuche gehen. Der Hausbesitzer muss den Mangel schriftlich rügen und dem Handwerker eine angemessene Frist zu Beseitigung einräumen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- dpa/ red