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Eigenheim

Baumängel: So reagieren Sie richtig

Nicht immer lassen Baumängel sich auf den ersten Blick erkennen. © Quelle: panthertubi/ panthermedia.net

Baumängel können Eigenheime zerstören und die Nerven des Bauherren ruinieren. Wer dauerhaften Ärger vermeiden will, sollte souverän mit Mängeln umgehen – vor und nach dem Einzug.

Mit dem Bau eines eigenen Hauses verwirklicht sich für viele Menschen ein Lebenstraum. Umso ärgerlicher ist es, wenn noch vor dem Einzug der Putz bröckelt oder nach wenigen Wochen die Heizung leckt. Die meisten Bauherren haben früher oder später mit Mängeln an ihrem Haus zu kämpfen. Diese Probleme sind nicht immer so dramatisch wie die Extremfälle aus einschlägigen TV-Serien: verzweifelte Familien, die in durch Baupfusch zerstörte Ruinen einziehen müssen. Aber auch kleinere Defekte können die Freude an den eigenen vier Wänden nehmen – und teuer werden.

Mängel immer protokol­lieren

Bauherren müssen Mängel keineswegs hinnehmen und können vom ausfüh­renden Handwerker eine kostenlose Ausbes­serung verlangen. Wichtig ist, dass alle Mängel sorgfältig dokumentiert werden. Deshalb sollten Bauherren schon vor dem Einzug eine förmliche Abnahme verlangen. Entdecken sie Mängel, werden diese in einem Protokoll dokumentiert. Darin werden alle direkt bei der Begutachtung der Arbeit oder der Begehung der Baustelle gefundenen Mängel aufgelistet. Sind diese gravierend, sollte die Leistung nicht akzeptiert werden – der Bau wird nicht abgenommen.

Gewähr­leistung bis zu fünf Jahre

Auch nach der Bauabnahme können Hausherren Mängel kostenlos ausbessern lassen. Dabei müssen sie an zwei Dinge denken: Der Handwerker muss schriftlich informiert werden, und es muss ihm eine Frist gesetzt werden.
 Die im Bürger­lichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Gewähr­leis­tungsfrist beginnt mit der Abnahme der Arbeit des Handwerkers. Sie dauert im Normalfall fünf Jahre, wenn große Leistungen damit verbunden sind wie ein Neubau oder eine Sanierung. Wird etwas nur repariert, ein Teil ausgetauscht oder gewartet, läuft die Frist zwei Jahre. 
In dieser Zeit nach der Abnahme haben Hausbe­sitzer die Möglichkeit, Mängel beim Hausbau auszumachen und kostenlos beheben zu lassen. Daher sollten sie auch in dieser Zeit regelmäßig auf Fehlersuche gehen. Der Hausbe­sitzer muss den Mangel schriftlich rügen und dem Handwerker eine angemessene Frist zu Beseitigung einräumen.


Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/ red
Bewertungen
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Themen
Bauherr Baumangel Bauprojekt

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