Morgens um sieben Uhr ging nichts mehr, München versank im Chaos: Im November 2012 erlebte die bayerische Hauptstadt den schlimmsten Stromausfall seit 20 Jahren. 450.000 Haushalte waren für rund eine Stunde ohne Strom. Auf den Straßen fielen die Ampeln aus, Fahrstühle blieben stecken, Mobilfunknetze kollabierten, U-Bahnen kamen nicht weiter und standen in den Tunneln.
Schuld an dem Stromausfall in München war eine kaputte Freilandleitung. Aber nicht nur technische Defekte verursachen Blackouts, sondern auch Naturgewalten wie Blitze, Unwetter oder Schneefälle, unter denen Strommasten zusammenbrechen.
16 Minuten ohne Strom
Stromausfälle passieren - dennoch muss niemand Angst haben, dauerhaft ohne Licht und Wärme dazustehen. Stromausfälle sind hierzulande nämlich selten. So zeigen Zahlen der Bundesnetzagentur, dass der Strom in bundesdeutschen Haushalten 2012 durchschnittlich nur für knapp 16 Minuten ausgefallen ist.
Vorgehen bei Stromausfall
Verbraucher sollten einen Schaden dem Netzbetreiber melden. Die Schadenhöhe können sie auch nachträglich anzeigen. Wer den Netzbetreiber nicht kennt, kann den
Schaden dem Versorger mitteilen, er meldet ihn dem Netzbetreiber. Bei Verbrauchern haften je nach den Bedingungen in ihren Vertragspolicen manchmal die Hausratversicherungen, bei Unternehmen die Inhaltsversicherung.
Auch wenn der Einzelne von den Folgen wenig mitbekommt – der volkswirtschaftliche Schaden eines rund einstündigen Stromausfalls wie in München liegt bei sieben Millionen Euro. Das hat das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut im September 2013 berechnet. Die Schadenssumme kann den Forschern des Instituts zu Folge aber auch höher ausfallen. Denn sie hängt neben der Dauer des Stromausfalls auch etwa von der Tageszeit ab, zu der der Strom ausfällt.
Wer haftet für Schäden?
Bei einem Stromausfall gehen in privaten Haushalten manchmal empfindliche elektronische Geräte kaputt oder im Kühlschrank werden die Lebensmittel schlecht. Außerdem können die Filter etwa von Aquarien ausfallen, so dass die Fische den Blackout nicht überleben.Nach Stromausfällen können zudem Netzüberspannungen auftreten, wodurch Schäden an Haushaltsgeräten entstehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte jüngst, dass Netzbetreiber für Überspannungsschäden haften. Geschädigte Verbraucher können somit Schadensersatz vom Netzbetreiber verlangen.
Stromausfälle verursachen aber nicht nur Sachschäden bei Verbrauchern. Sie können auch zur Vermögensschäden bei Unternehmen führen. Solche Vermögensschäden entstehen zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen mangels Strom keine Waren produzieren kann und dadurch finanzielle Einbußen hat.
Die Frage, wer für Schäden aufkommen muss, ist in der Netzanschlussverordnung (NAV) geregelt. Die Verordnung geht „automatisch“ davon aus, dass der Netzbetreiber für den Stromausfall verantwortlich ist und nicht der Stromversorger. Bei Naturgewalten haften die Netzbetreiber nicht. „Wenn den Stromausfall ein Blitz verursacht hat, dann ist das höhere Gewalt“, sagt Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dann muss der Betreiber gar nicht zahlen“.
Beweislast kehrt sich um
Etwas anders sieht die Haftungsfrage aus, wenn der Stromausfall keine natürlichen Ursachen hat. „Wollen Verbraucher oder Unternehmer den Netzbetreiber dann finanziell für ihre Schäden heranziehen, müssen sie ihm nachweisen, dass die Schäden Folge des Stromausfalls sind“, sagt Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller. „Einen solchen Nachweis zu führen ist in der Praxis aber sehr schwer.“
Gelingt solch ein Nachweis Verbrauchern und Unternehmern aber doch, dann kehrt sich die Beweislast um und der Netzbetreiber muss nun belegen, dass er nichts falsch gemacht hat. Er muss etwa Verbrauchern nachweisen, dass er nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Kann er das, muss er für ihre Sachschäden nicht aufkommen.
„Für Vermögensschäden haftet ein Netzbetreiber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz“, erklärt Sven-Wulf Schöller. Auch Unternehmen gegenüber muss der Netzbetreiber beweisen, dass er für die Schäden nicht verantwortlich ist. Er muss also zum Beispiel nachweisen, dass er sich an alle technischen Bestimmungen und Vorgaben gehalten hat. „Das gelingt einem Netzbetreiber meist aber. Deshalb ist es auch so selten, dass Netzbetreiber Schadensersatz an Verbraucher oder Unternehmer zahlen müssen“ sagt Sven-Wulf Schöller.
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.01.2016
- Autor
- red