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Energie­ver­sorgung

Wenn der Strom wegbleibt

In Deutschland gab es 2012 den letzten großen Stromausfall, fast eine halbe Milliion Haushalte waren davon betroffen. © Quelle: Loshkin/ corbisimages.com

Stromausfälle passieren immer wieder. Der letzte große Blackout in Deutschland ereignete sich 2012 in München. Damals fiel für fast eine halbe Million Menschen der Strom aus. In vielen Haushalten wurde es dunkel, Elektro­geräte gingen kaputt, in manchen Unternehmen standen alle Räder still. Wer haftet eigentlich für Schäden durch Stromausfälle?

Morgens um sieben Uhr ging nichts mehr, München versank im Chaos: Im November 2012 erlebte die bayerische Hauptstadt den schlimmsten Stromausfall seit 20 Jahren. 450.000 Haushalte waren für rund eine Stunde ohne Strom. Auf den Straßen fielen die Ampeln aus, Fahrstühle blieben stecken, Mobilfunknetze kollabierten, U-Bahnen kamen nicht weiter und standen in den Tunneln.

Schuld an dem Stromausfall in München war eine kaputte Freiland­leitung. Aber nicht nur technische Defekte verursachen Blackouts, sondern auch Naturge­walten wie Blitze, Unwetter oder Schneefälle, unter denen Strommasten zusammen­brechen.

16 Minuten ohne Strom

Stromausfälle passieren - dennoch muss niemand Angst haben, dauerhaft ohne Licht und Wärme dazustehen. Stromausfälle sind hierzulande nämlich selten. So zeigen Zahlen der Bundes­netz­agentur, dass der Strom in bundes­deutschen Haushalten 2012 durchschnittlich nur für knapp 16 Minuten ausgefallen ist.

Vorgehen bei Stromausfall

Verbraucher sollten einen Schaden dem Netzbe­treiber melden. Die Schadenhöhe können sie auch nachträglich anzeigen. Wer den Netzbe­treiber nicht kennt, kann den

Schaden dem Versorger mitteilen, er meldet ihn dem Netzbe­treiber. Bei Verbrauchern haften je nach den Bedingungen in ihren Vertrags­policen manchmal die Hausrat­ver­si­che­rungen, bei Unternehmen die Inhalts­ver­si­cherung.

Auch wenn der Einzelne von den Folgen wenig mitbekommt – der volkswirt­schaftliche Schaden eines rund einstündigen Stromausfalls wie in München liegt bei sieben Millionen Euro. Das hat das Hambur­gische Weltwirt­schafts­in­stitut im September 2013 berechnet. Die Schadenssumme kann den Forschern des Instituts zu Folge aber auch höher ausfallen. Denn sie hängt neben der Dauer des Stromausfalls auch etwa von der Tageszeit ab, zu der der Strom ausfällt.

Wer haftet für Schäden?

Bei einem Stromausfall gehen in privaten Haushalten manchmal empfindliche elektro­nische Geräte kaputt oder im Kühlschrank werden die Lebens­mittel schlecht. Außerdem können die Filter etwa von Aquarien ausfallen, so dass die Fische den Blackout nicht überleben.Nach Stromaus­fällen können zudem Netzüber­span­nungen auftreten, wodurch Schäden an Haushalts­geräten entstehen. Der Bundes­ge­richtshof (BGH) urteilte jüngst, dass Netzbe­treiber für Überspan­nungs­schäden haften. Geschädigte Verbraucher können somit Schadens­ersatz vom Netzbe­treiber verlangen.

Stromausfälle verursachen aber nicht nur Sachschäden bei Verbrauchern. Sie können auch zur Vermögens­schäden bei Unternehmen führen. Solche Vermögens­schäden entstehen zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen mangels Strom keine Waren produzieren kann und dadurch finanzielle Einbußen hat.

Die Frage, wer für Schäden aufkommen muss, ist in der Netzan­schluss­ver­ordnung (NAV) geregelt. Die Verordnung geht „automatisch“ davon aus, dass der Netzbe­treiber für den Stromausfall verant­wortlich ist und nicht der Stromver­sorger. Bei Naturge­walten haften die Netzbe­treiber nicht. „Wenn den Stromausfall ein Blitz verursacht hat, dann ist das höhere Gewalt“, sagt Rechts­anwalt Sven-Wulf Schöller vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Dann muss der Betreiber gar nicht zahlen“.

Beweislast kehrt sich um

Etwas anders sieht die Haftungsfrage aus, wenn der Stromausfall keine natürlichen Ursachen hat. „Wollen Verbraucher oder Unternehmer den Netzbe­treiber dann finanziell für ihre Schäden heranziehen, müssen sie ihm nachweisen, dass die Schäden Folge des Stromausfalls sind“, sagt Rechts­anwalt Sven-Wulf Schöller. „Einen solchen Nachweis zu führen ist in der Praxis aber sehr schwer.“

Gelingt solch ein Nachweis Verbrauchern und Unternehmern aber doch, dann kehrt sich die Beweislast um und der Netzbe­treiber muss nun belegen, dass er nichts falsch gemacht hat. Er muss etwa Verbrauchern nachweisen, dass er nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Kann er das, muss er für ihre Sachschäden nicht aufkommen.

„Für Vermögens­schäden haftet ein Netzbe­treiber bei grober Fahrläs­sigkeit oder Vorsatz“, erklärt Sven-Wulf Schöller. Auch Unternehmen gegenüber muss der Netzbe­treiber beweisen, dass er für die Schäden nicht verant­wortlich ist. Er muss also zum Beispiel nachweisen, dass er sich an alle technischen Bestim­mungen und Vorgaben gehalten hat. „Das gelingt einem Netzbe­treiber meist aber. Deshalb ist es auch so selten, dass Netzbe­treiber Schadens­ersatz an Verbraucher oder Unternehmer zahlen müssen“ sagt Sven-Wulf Schöller.

Datum
Aktualisiert am
15.01.2016
Autor
red
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Themen
Strom

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