Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Mandan­ten­akquise: Online-Marketing für Rechts­anwälte

Ein Anwalt bei der Mandantenakquise
Quelle: Chernaev/gettyimages.de
Mann vor Computer

Mitglied­schaft im DAV: Unterstützung beim Online-Marketing

Sie können dort nur aufgeführt werden, wenn Sie Mitglied in einem örtlichen Anwalt­verein sind. Die örtlichen Anwalt­vereine sind dem DAV angeschlossen – werden Sie darin Mitglied, sind Sie automatisch auch Mitglied im DAV.

Neben dem Listing in der Anwaltssuche genießen DAV-Mitglieder weitere Vorteile.

Rabatte und Fortbil­dungen für Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte

Das ist zum einen ein Imagegewinn wegen der Zugehö­rigkeit in einem Berufs­verband. Zum anderen können DAV-Mitglieder vergünstigt an vielen Fortbil­dungen im ganzen Bundes­gebiet und auch im Ausland teilnehmen. Über Koopera­tionen mit externen Partnern wie Mietwa­gen­un­ter­nehmen, Hotels oder Verlagen können sich Mitglieder zudem über attraktive Rabatte freuen.

Daneben stellt der DAV seinen Mitgliedern zahlreiche Marketing­ma­te­rialien zur Verfügung, die bei der Akquise neuer Mandanten nützlich sind. Erhältlich sind Werbemittel wie Regenschirme, Trauben­zucker oder Stoffbeutel mit dem DAV-Logo. Andere wie Postkarten und Flyer sind mit Namen und Logo der Kanzlei versehbar und können direkt für das Kanzlei­mar­keting eingesetzt werden. Auch bei der Erstellung einer eigenen Webseite unterstützt der DAV und leistet Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten damit Hilfestellung beim Online-Marketing und der Mandan­ten­akquise.

Sie interes­sieren sich für eine Mitglied­schaft im DAV? Kontak­tieren Sie Ihre Ansprech­partner bei Ihrem örtlichen Anwalt­verein. Diese helfen Ihnen gerne weiter.

Lesen Sie weiter

Datum
Aktualisiert am
11.05.2018
Autor
vhe
Bewertungen
914
Themen
Anwalt Werbung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite