Fußball ist ein milliardenschweres Geschäft. Nach der letzten WM in Südafrika zum Beispiel verzeichnete der Weltfußballverband Fifa Einnahmen von drei Milliarden Euro. Geld in die Kasse des Verbandes spülte vor allem der Verkauf der Fernseh- und Marketingrechte für die WM.
Die Fifa hat zahlreiche für sie wichtige Grafiken, Logos, Bildmarken und Begriffe national, international und innerhalb der EU in Markenregister eintragen und damit als Marke schützen lassen. Geschützte Marken sind zum Beispiel der Pokal und das jeweilige Maskottchen der Weltmeisterschaft, bei der aktuellen WM in Brasilien ist es das Kugelgürteltier Fuleco. Zu den von der Fifa geschützten Marken gehören auch das diesjährige offizielle Emblem des 2014 FIFA World Cup, die Begriffe WM 2014, Fan Fest, FIFA World Cup, World Cup 2014 und Brazil 2014.
Sobald eine Organisation oder ein Unternehmen eine Marke in das Register der für Rechtsschutz zuständigen Behörden eintragen lässt, hat sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Dritte dürfen diese Marke dann nur noch verwenden, wenn sie eine Lizenz erwerben. Der Markenschutz reicht so weit, dass es anderen Unternehmen verboten ist, in ihrer Werbung Begriffe oder Bilder einzusetzen, die geschützten Marken ähneln.
Theoretisch kennt der Schutz von Marken kein zeitliches Limit. „Eine Marke ist durch Zahlung von Verlängerungsgebühren unbegrenzt verlängerbar“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jens Fusbahn von der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Nur wenn die Verlängerungsgebühr nach jeweils zehn Jahren nicht mehr gezahlt wird, wird die Marke gelöscht.“
Kosten in fünfstelliger Höhe
Der Inhaber einer Marke kann sie verkaufen oder anderen Unternehmen anbieten, sie gegen Lizenzgebühren zu nutzen. Dabei darf er den Lizenznehmern vorgeben, wie sie die Marke einsetzen müssen. Die Fifa zum Beispiel hat sehr strenge Regeln dafür definiert, wie ihre Marken zu verwenden sind.
Nutzen Unternehmen fremde Marken ohne Lizenz, drohen ihnen harte rechtliche und finanzielle Strafen. So kann die Fifa Marken-Piraten zur Unterlassung zwingen und Schadensersatz verlangen, der sich im fünfstelligen Bereich bewegen könnte. Außerdem kann der Verband die Plagiate vernichten lassen und die illegal erzielten Gewinne einfordern. „Um ihre Ansprüche durchzusetzen, kann die Fifa Markenverletzungen abmahnen, bei Gericht einstweilige Verfügungen beantragen und die Forderungen schließlich in gerichtlichen Hauptsacheverfahren durchsetzen“, erklärt Markenrechtsexperte Jens Fusbahn.
Bundesgerichtshof verhandelt über Fifa-Marken
Die Fifa wacht gut über ihre Marken – allerdings darf sie sich nicht jeden Begriff im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft schützen lassen. Das hat zumindest der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 klargestellt. So durfte sich der Verband den Begriff „Fußball WM 2006“ damals nicht schützen lassen. Dieser Begriff sei für alle Waren und Dienstleistungen, für die die Fifa Schutz beanspruchen wollte, rein beschreibend und daher nicht eintragungsfähig, befanden die Bundesrichter aus Karlsruhe (AZ: I ZB 97/05).
„Auch der Begriff ‚WM 2006‘ war aus Sicht der Richter zumindest für einen Teil der beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig und konnte dafür daher nicht in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen werden“, erläutert Rechtsanwalt Fusbahn. Die BGH-Richter gaben dem Bundespatentgericht auf, erneut zu prüfen, für welche Produkte und Dienstleistungen sich die Fifa den Begriff „WM 2006“ sichern könne.
Werbung mit WM, aber ohne Fifa-Lizenz
Aus dieser Entscheidung folgt nach Ansicht von Markenrechtsexperten aber nicht, dass nun jedes Unternehmen ohne Lizenz der Fifa mit diesen Begriffen für seine Produkte werben kann. Bezogen auf die aktuelle WM ist es rechtlich nach wie vor riskant, seine Waren zum Beispiel mit „WM 2014“ oder „Fußball WM 2014“ zu promoten. „Man muss sich immer den Einzelfall ansehen“, sagt Rechtsanwalt Fusbahn. „Werbung mit Bezug auf die Weltmeisterschaft kann zulässig sein, aber nur, wenn die Verwendung der Begriffe rein beschreibend ist und auch sonst keine unlautere Rufausnutzung oder Rufbeeinträchtigung erfolgt.“
Den Ruf der Fifa ausnutzen würde ein Unternehmen, wenn es in seiner Werbung zum Beispiel so tun würde, als hätte es eine besondere Nähe zur Fifa oder sei gar Sponsor der Weltmeisterschaft – ohne es tatsächlich zu sein. „Rein beschreibend“ sind allgemeine Angaben, die vor allem das beworbene Produkt näher bezeichnen. Zulässig im Marketing könnten also zum Beispiel Kombinationen sein wie etwa „Fan-Wurst“ oder „Fan-Rabatt“. Für Preisnachlässe werben dürften Unternehmen mit Slogans wie „Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: „XY Prozent auf alles während der WM“ oder „Für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalelf“. Rechtlich riskant hingegen könnte es sein, ein „WM-Bier“ zu bewerben.
Es ist nicht immer klar, wo die Grenzen des markenrechtlich zulässigen verlaufen. Daher sollte sich ein Unternehmen, das mit der WM werben will, von einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 15.01.2016
- Autor
- red