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Europäische Union

EuGH bestätigt Verbot: Keine Tierversuche für die Kosmetik

Seit langem in der EU verboten: Kosmetische Produkte, die an Tieren getestet wurden. © Quelle: dra_schwartz/gettyimages.de

Biokos­metika werden in Deutschland immer beliebter. Der Kosmetikmarkt von Biokos­metika, die ohne Tierversuche entwickelt und hergestellt wurden, boomt seit Jahren - und das nicht ohne Grund. Die Europäische Union verbietet nämlich Kosmetika, die an Tieren getestet wurde. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat dieses Verbot nun bestätigt.

Dass Tierversuche etwa für kosmetische Produkte unethisch sind – darüber sind sich wohl die meisten Menschen in Europa einig. Wie sinnvoll mag es erscheinen, Tieren wie etwa Hasen, in einem Dauer-Tierversuch mehrfach Substanzen der zu testenden Kosmetika in die Augen zu tröpfeln, um zu erkennen, wann sich daraus eine Bindehaut­ent­zündung entwickeln könnte.

Der Tierschutz ist in der Bundes­re­publik seit vielen Jahren als sogenanntes Staatsziel fester Bestandteil des Grundge­setzes, Tiere erhalten damit einen möglichst umfassenden Schutz.

Diesen Schutz von Tieren gewähr­leistet auch eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2009, nach der die Hersteller von Kosmetika die Sicherheit ihrer Mittel nicht mehr durch Tierversuche nachweisen dürfen. Den Herstellern wurde seinerzeit aufgegeben, die Verträg­lichkeit ihrer Produkte durch andere Verfahren als Tierversuche nachzu­weisen. Die Übergangs­fristen endeten im Jahre 2013.

Das nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gefällte Urteil hatte folgenden Hintergrund: Einige außereu­ro­päische Länder wie zum Beispiel China und Japan erlauben Versuche an Tieren weiterhin. Drei Unternehmen aus dem Herstel­ler­verband „European Federation for Cosmetic Ingredients“ aus Großbri­tannien hatten Bestandteile von Kosmetika außerhalb der EU an Tieren getestet, um die fertigen Produkte in Japan und China zu verkaufen. Sie waren der Auffassung, die Waren dürften nun entgegen der Richtlinie auch in der EU verkauft werden. Die britischen Richter baten die Richter des EuGH um Klärung dieser Frage.

Tierversuche und Tierschutz in der Europäischen Union

Die EuGH-Richter urteilten am 21. September 2016 in Luxemburg: Die in Drittstaaten durchge­führten Tierversuche dürfen nicht verwendet werden, um bei der EU-Zulassung die Sicherheit der Mittel nachzu­weisen (AZ: C-592/14). Die EU, so die Richter, fördere die Kosmetika, die ohne Tierversuche entwickelt und hergestellt wird. Dies sowie ein starker Tierschutz waren Grundlage für die ursprüngliche EU-Verordnung.

Wenn Tierversuche für den Sicher­heits­nachweis in der EU verwendet werden dürften, nur weil sie in Drittländern verlangt werden, widerspreche dies der Grundlage der EU-Verordnung. Auf den Ort der Tierversuche komme es nach der EU-Verordnung nicht an.

Allerdings: Weil nach den EU-Regeln nur gefordert wird, dass die Hersteller die Sicherheit ihrer Produkte ohne die Durchführung von Tierver­suchen nachweisen können, können sich Verbraucher in der EU leider nicht immer sicher sein, dass das in der EU gekaufte Produkt oder Bestandteile dessen nicht an Tieren getestet wurde. Es bleibt daher für die Zukunft zu hoffen, dass die entspre­chenden EU-Verord­nungen weiter verschärft werden.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit der Spezia­li­sierung Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Tierarzt­haftung, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Andreas Ackenheil als Tierrechts­experte regelmäßig zum Thema Tierrecht.

Datum
Aktualisiert am
29.09.2016
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
570
Themen
Europa Tiere Tierrechte Tierschutz Unternehmen

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