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Marken­schutz

Fußball-WM: Marken-Piraten riskieren hohe Strafen

Die Fifa wacht gut über ihre Marken, Marken-Piraten drohen Strafen. © Quelle: DAV/Tetra Images/corbisimages.com

Der Weltfuß­ball­verband Fifa hat sich zahlreiche Marken, darunter Logos und Slogans, rund um die Weltmeis­ter­schaft schützen lassen und verdient gutes Geld mit dem Verkauf von Lizenzen. Was müssen Unternehmen beachten, die auf den WM-Zug aufspringen und diese Marken für ihre Produkte und ihr Marketing nutzen wollen?

Fußball ist ein milliar­den­schweres Geschäft. Nach der letzten WM in Südafrika zum Beispiel verzeichnete der Weltfuß­ball­verband Fifa Einnahmen von drei Milliarden Euro. Geld in die Kasse des Verbandes spülte vor allem der Verkauf der Fernseh- und Marketing­rechte für die WM.

Die Fifa hat zahlreiche für sie wichtige Grafiken, Logos, Bildmarken und Begriffe national, interna­tional und innerhalb der EU in Marken­re­gister eintragen und damit als Marke schützen lassen. Geschützte Marken sind zum Beispiel der Pokal und das jeweilige Maskottchen der Weltmeis­ter­schaft, bei der aktuellen WM in Brasilien ist es das Kugelgür­teltier Fuleco. Zu den von der Fifa geschützten Marken gehören auch das diesjährige offizielle Emblem des 2014 FIFA World Cup, die Begriffe WM 2014, Fan Fest, FIFA World Cup, World Cup 2014 und Brazil 2014.

Sobald eine Organi­sation oder ein Unternehmen eine Marke in das Register der für Rechts­schutz zuständigen Behörden eintragen lässt, hat sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienst­leis­tungen zu nutzen. Dritte dürfen diese Marke dann nur noch verwenden, wenn sie eine Lizenz erwerben. Der Marken­schutz reicht so weit, dass es anderen Unternehmen verboten ist, in ihrer Werbung Begriffe oder Bilder einzusetzen, die geschützten Marken ähneln.

Theoretisch kennt der Schutz von Marken kein zeitliches Limit. „Eine Marke ist durch Zahlung von Verlän­ge­rungs­ge­bühren unbegrenzt verlän­gerbar“, sagt der Düssel­dorfer Rechts­anwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jens Fusbahn von der Arbeits­ge­mein­schaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Nur wenn die Verlän­ge­rungs­gebühr nach jeweils zehn Jahren nicht mehr gezahlt wird, wird die Marke gelöscht.“

Kosten in fünfstelliger Höhe

Der Inhaber einer Marke kann sie verkaufen oder anderen Unternehmen anbieten, sie gegen Lizenz­ge­bühren zu nutzen. Dabei darf er den Lizenz­nehmern vorgeben, wie sie die Marke einsetzen müssen. Die Fifa zum Beispiel hat sehr strenge Regeln dafür definiert, wie ihre Marken zu verwenden sind.

Nutzen Unternehmen fremde Marken ohne Lizenz, drohen ihnen harte rechtliche und finanzielle Strafen. So kann die Fifa Marken-Piraten zur Unterlassung zwingen und Schadens­ersatz verlangen, der sich im fünfstelligen Bereich bewegen könnte. Außerdem kann der Verband die Plagiate vernichten lassen und die illegal erzielten Gewinne einfordern. „Um ihre Ansprüche durchzu­setzen, kann die Fifa Marken­ver­let­zungen abmahnen, bei Gericht einstweilige Verfügungen beantragen und die Forderungen schließlich in gericht­lichen Hauptsa­che­ver­fahren durchsetzen“, erklärt Marken­rechts­experte Jens Fusbahn.

Bundes­ge­richtshof verhandelt über Fifa-Marken

Die Fifa wacht gut über ihre Marken – allerdings darf sie sich nicht jeden Begriff im Zusammenhang mit der Weltmeis­ter­schaft schützen lassen. Das hat zumindest der Bundes­ge­richtshof (BGH) im Jahr 2006 klarge­stellt. So durfte sich der Verband den Begriff „Fußball WM 2006“ damals nicht schützen lassen. Dieser Begriff sei für alle Waren und Dienst­leis­tungen, für die die Fifa Schutz beanspruchen wollte, rein beschreibend und daher nicht eintra­gungsfähig, befanden die Bundes­richter aus Karlsruhe (AZ: I ZB 97/05).

„Auch der Begriff ‚WM 2006‘ war aus Sicht der Richter zumindest für einen Teil der beanspruchten Waren- und Dienst­leis­tungen nicht unterschei­dungs­kräftig und konnte dafür daher nicht in das Marken­re­gister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen werden“, erläutert Rechts­anwalt Fusbahn. Die BGH-Richter gaben dem Bundes­pa­tent­gericht auf, erneut zu prüfen, für welche Produkte und Dienst­leis­tungen sich die Fifa den Begriff „WM 2006“ sichern könne.

Werbung mit WM, aber ohne Fifa-Lizenz

Aus dieser Entscheidung folgt nach Ansicht von Marken­rechts­experten aber nicht, dass nun jedes Unternehmen ohne Lizenz der Fifa mit diesen Begriffen für seine Produkte werben kann. Bezogen auf die aktuelle WM ist es rechtlich nach wie vor riskant, seine Waren zum Beispiel mit „WM 2014“ oder „Fußball WM 2014“ zu promoten. „Man muss sich immer den Einzelfall ansehen“, sagt Rechts­anwalt Fusbahn. „Werbung mit Bezug auf die Weltmeis­ter­schaft kann zulässig sein, aber nur, wenn die Verwendung der Begriffe rein beschreibend ist und auch sonst keine unlautere Rufaus­nutzung oder Rufbeein­träch­tigung erfolgt.“  

Den Ruf der Fifa ausnutzen würde ein Unternehmen, wenn es in seiner Werbung zum Beispiel so tun würde, als hätte es eine besondere Nähe zur Fifa oder sei gar Sponsor der Weltmeis­ter­schaft – ohne es tatsächlich zu sein. „Rein beschreibend“ sind allgemeine Angaben, die vor allem das beworbene Produkt näher bezeichnen. Zulässig im Marketing könnten also zum Beispiel Kombina­tionen sein wie etwa „Fan-Wurst“ oder „Fan-Rabatt“. Für Preisnachlässe werben dürften Unternehmen mit Slogans wie „Das Fußball­fieber steigt, die Preise fallen: „XY Prozent auf alles während der WM“ oder „Für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalelf“. Rechtlich riskant hingegen könnte es sein, ein „WM-Bier“ zu bewerben.

Es ist nicht immer klar, wo die Grenzen des marken­rechtlich zulässigen verlaufen. Daher sollte sich ein Unternehmen, das mit der WM werben will, von einem auf Markenrecht spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten lassen.

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Datum
Aktualisiert am
15.01.2016
Autor
red
Bewertungen
254
Themen
Schadens­ersatz Sport Wirtschafts­ver­brechen

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