In dieser Frage kommt es wie so oft auf die konkreten Umstände an. Wenn sich abzeichnet, dass ein Hindernis die Lieferung verzögern könnte, ist schnelles Handeln gefragt: Sobald der Fahrer zum Beispiel von einer Straßenblockade oder einem längeren Stau erfährt, muss er sofort reagieren.
Straße blockiert: schnell Handeln ist Trumpf
Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Hindernis überraschend auftritt – zum Beispiel, wenn französische Bauern alle deutsch-französischen Grenzübergänge für deutsche LKW ohne Ankündigung blockieren. „Bei unvorhersehbaren Blockaden muss der Fahrer eines LKW schnellstmöglich seinen Auftraggeber kontaktieren und eine Weisung von ihm einholen. Soll heißen: Er fragt ihn, wie er reagieren soll“, erklärt Rechtsanwalt Detlef Neufang, Experte für Transport- und Speditionsrecht und Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Aus aktuellem Anlass: Was tun bei Grenzkontrollen?
Derzeit finden an der deutsch-österreichischen Grenze wieder Grenzkontrollen statt. Vor allem LKW werden auf Personen untersucht, die sich darin verstecken um so über die Grenze zu kommen. Das führt zu Staus – und gegebenenfalls zu Lieferverzögerungen. Wie sollten Spediteure sich verhalten? „Bei Staus wegen Grenzkontrollen müssen die Fahrer und ihre Vorgesetzten genauso verfahren wie bei allen anderen Verspätungen: Kommunikation ist das A und O“, erklärt Detlef Neufang. Sei ein Fahrer schon unterwegs gewesen, als die Grenzkontrollen starteten, müsse er seinen Chef informieren, sobald er von den Kontrollen erfährt. Ist bekannt, dass es Grenzkontrollen gibt – das sollte mittlerweile der Fall sein – müsse das Frachtunternehmen Verzögerungen einplanen und die Liefertermine entsprechend anpassen.
Der Auftraggeber – zum Beispiel der Supermarkt, an den die Lebensmittel geliefert werden sollen, oder der Automobilbauer, der auf Bauteile wartet – entscheidet dann, was zu tun ist. „Der Auftraggeber kann den Fahrer eines Lebensmitteltransporters zum Beispiel auffordern zu wenden und zum nächsten Kühlhaus zu fahren, um die Produkte zwischenzulagern, oder ihm eine andere Fahrstrecke aufzeigen“, erklärt Rechtsanwalt Neufang. „Die Kosten, die aus daraus entstehen, dass der Fahrer der Weisung folgt, muss der Auftraggeber übernehmen.“
Im Zweifel springt ein Hubschrauber ein
Steckt ein LKW auf der Autobahn fest, wo er nicht wenden kann, und ist die Lieferung sehr dringend, schicken Auftraggeber mitunter auch einen Hubschrauber, um die Lieferung abzuholen und zuzustellen. „Das mag drastisch klingen – häufig sind die Kosten für einen Hubschrauber aber deutlich geringer als die bei einer Lieferungsverzögerung drohenden Schäden“, informiert der Experte. „Stellen Sie sich vor, ein Automobilbauer braucht bestimmte Bauteile, weil sonst das Band stillsteht. Das kann pro Minute eine vierstellige Summe kosten. Oder angenommen, ein Krankenhaus wartet auf Blutkonserven – da geht es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod.“
Warenwert entscheidet
Welche Maßnahmen jeweils angebracht sind, kommt also auf den Wert der Lieferung an. So können zwar auch Gemüse und Obst schnell verderben, wenn sie mehrere Stunden nicht gekühlt werden oder sogar in der Sonne liegen. Anwalt Neufang erklärt: „Diese Produkte sind jedoch vergleichsweise günstig. Und es drohen selten ernste Konsequenzen, wenn sie nicht rechtzeitig ankommen. Erdbeeren- oder Gurkenlieferungen dürfen deshalb kaum einen Hubschraubereinsatz rechtfertigen.“
Wenn der Fahrer die Blockade so früh wie möglich meldet und die Maßnahmen ergreift, die sein Auftraggeber ihm nahegelegt hat, müssen in der Regel weder er noch das Frachtunternehmen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – vorausgesetzt, der Fahrer und sein Arbeitgeber sind nicht für die Umstände verantwortlich, die zur Verzögerung führen.
Verkehrslage prüfen: Pflicht für Fahrer
Schnelles Handeln ist auch gefragt, wenn das Hindernis angekündigt ist. Transportunternehmen und deren Fernfahrer sind verpflichtet, sich regelmäßig über die Verkehrslage zu informieren, zum Beispiel über den Verkehrsfunk. Detlef Neufang sagt: „Sobald ein Verkehrshindernis bekannt ist, muss der Fahrer seinen Auftraggeber informieren und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.“ Auch bei einem angekündigten Hindernis muss der Fahrer also keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn er seinen Pflichten nachkommt.
Anders sieht es aus, wenn er sich falsch verhalten und sich zum Beispiel nicht über die Verkehrslage informiert hat. „Auch dann sieht sich der Fahrer zwar keinen direkten Ansprüchen gegenüber“, gibt Detlef Neufang Entwarnung. „Eventuelle Ansprüche richten sich gegen das Frachtunternehmen. Ist dem Fahrer aber ein Fehlverhalten nachzuweisen, kann der Arbeitgeber ihn zur Verantwortung ziehen, wenn eine Lieferung verzögert wird oder das Gut verdirbt dadurch Kosten entstehen“, erklärt der Anwalt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.02.2016
- Autor
- vhe