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Selber­machen

Wo darf man Weihnachtsbäume selbst schlagen?

Wer einen Weihnachtsbaum selbst schlagen will, sollte einiges beachten. © Quelle: Muller/corbisimages.com

Es liegt im Trend, in den Wald zu gehen und einen Weihnachtsbaum selbst zu schlagen. Doch ist das überall im Wald erlaubt?

Die Menschen zieht es wieder zum Selber­machen – warum sollte man sich nicht auch den eigenen Weihnachtsbaum im Wald holen? So denken viele und gehen in der Adventszeit los, um im Wald eine Tanne oder eine Fichte zu schlagen.

Aber dabei muss man einiges beachten. Grundsätzlich darf man einen Wald betreten. Doch es ist nicht überall erlaubt, dort einen Baum zu schlagen. Denn Wälder haben in der Regel einen Eigentümer, das kann eine Privat­person sein oder der Staat. Deshalb gilt: „Wer einen Weihnachtsbaum schlagen will, muss zuvor den Eigentümer des Waldes um Erlaubnis fragen“, sagt der Rechts­anwalt Dr. Christian Halm von der Arbeits­ge­mein­schaft Agrarrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Man kann heraus­finden, wem der Wald gehört, indem man beim Forstamt anruft. Dort kann man dann zumindest für Wälder in staatlicher Hand die Erlaubnis zum Baumschlagen einholen. Mit dieser Erlaubnis darf man sich in dafür ausgewiesenen Waldge­bieten gegen ein geringes Entgelt einen Weihnachtsbaum holen. Private Eigentümer bieten häufig ebenfalls gegen Entgelt die Möglichkeit, in ihrem Wald einen Weihnachtsbaum zu schlagen und werben dafür teils im Internet.

„Auch Zweige oder Äste, die auf dem Waldboden liegen, darf man nicht so einfach  mitnehmen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Christian Halm. „Denn auch sie gehören dem  Eigentümer und sind häufig Teil einer ökologischen Bewirt­schaftung des Waldes. Allerdings  werden Eigentümer in solchen Fällen kaum Anzeige erstatten. Doch das hängt von ihrem Wohlwollen ab.“

Anders sieht es aber aus, wenn jemand unerlaub­terweise einen Weihnachtsbaum schlägt. Derjenige muss mit einer Anzeige rechnen, wenn man ihn dabei erwischt. Denn illegal einen Weihnachtsbaum zu schlagen fällt unter Sachbe­schä­digung, da man den Baum zerstört. Zum anderen ist es Diebstahl.

Dabei gilt: Wer illegal einen Baum für sich schlägt, macht sich des einfachen Diebstahls nach § 242 des Strafge­setz­buches (StGB) schuldig. Hier drohen Geldstrafen oder sogar Freiheits­strafen von bis zu fünf Jahren. Mit noch weit höheren Strafen muss derjenige rechnen, der unerlaub­terweise Weihnachtsbäume im Wald schlägt und diese verkauft. Dies fällt unter gewerb­lichen Diebstahl und kann nach § 243 des StGB mit einer Freiheits­strafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

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ime
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