In einem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall ging es um eine Frau, die im August 2012 als Fußgängerin auf einem Flurbereinigungsweg stürzte. Dort war auf etwa zwei Quadratmeter Rapssamen verstreut – die Fußgängerin rutschte aus und fiel hin. Sie zog sich eine Beckenringfraktur und eine Fraktur an der Hand zu.
Die Fußgängerin behauptete, der beklagte Landwirt habe die Rapssamen auf dem Flurbereinigungsweg verstreut. Andere Rapsfelder in der Umgebung seien schon seit längerer Zeit abgeerntet gewesen. Sie meinte, der Bauer hätte den Weg sofort reinigen müssen. Deshalb wollte sie 8.000 Euro Schmerzensgeld und rund 500 Euro Schadensersatz.
Der Landwirt verteidigte sich damit, dass auch ein anderer Bauer den Weg mit Rapssamen hätte verschmutzen können. Viele Landwirte und Lohnunternehmer würden diesen Weg nutzen, auch zu weiter entfernten Feldern.
Schmutz auf Wegen beseitigen?
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, nachdem sich der Richter die Unfallstelle selbst angeschaut hatte. Er kam zum Ergebnis, dass es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, der ausschließlich mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden darf. Auf Wirtschaftswegen sind die Anlieger – anders als auf anderen Straßen – nicht verpflichtet, den Weg von ortsüblichen, auch stärkeren Verschmutzungen zu säubern (AZ: 22 O 169/13).
Auf Wirtschaftswegen in ländlicher Gegend seien Verschmutzungen zu erwarten, die durch landwirtschaftliche Arbeiten hervorgerufen seien, so der Richter. Nur außergewöhnliche Hindernisse seien zu beseitigen. Ein solches liege bei einer gut erkennbaren Verunreinigung von zwei Quadratmetern aber nicht vor. Ein Fußgänger auf Wirtschaftswegen habe mit Ernteabfällen zu rechnen. Daher stellte das Gericht fest, dass eine Haftung eines Bauern für eine solche Verunreinigung nicht gegeben sei.
Darüber hinaus war das Gericht auch nicht davon überzeugt, dass der beklagte Landwirt für die Rapssamen verantwortlich war. In der Umgebung der Unfallstelle gab es etliche Rapsfelder. Selbst wenn diese schon einige Tage abgeerntet waren, spreche das nicht dafür, dass nur der Kläger die Rapssamen verloren haben könne.
Zudem erschloss der Wirtschaftsweg mit der Unfallstelle über eine Kreuzung eine Vielzahl an weiteren Feldern. Auch von dort könnten die Rapssamen stammen. Die Behauptung der Klägerin, der Landwirt habe die Verunreinigung gegenüber der Polizei zugegeben, bestätigte der als Zeuge vernommene Polizeibeamte nicht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red