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Nebener­werbs­landwirt: Betriebshilfe bei Arbeits­unfall?

Landwirte mit einem Zweitjob müssen bei einem Unfall die Betriebshilfe selbst zahlen. © Quelle: Monkeybusiness Images/panthermedia.net, Titz/gettyimages.de

Für viele Bauern lohnt es sich nicht mehr, allein von ihrer landwirt­schaft­lichen Tätigkeit zu leben. Daher muss ein „normaler“ Job her. Der Bauernhof wird nebenher weiter betrieben. Was aber, wenn die Nebener­werbs­landwirte in ihrem anderen Job einen Arbeits­unfall haben und ihren Hof nicht mehr versorgen können. Wer trägt die Kosten für die Betriebshilfe?

Wer als Landwirt einen Nebenjob ausübt und dabei einen Arbeits­unfall erleidet, muss rechtlich einiges beachten, wenn es um die Frage geht, wer für die Betriebshilfe in dieser Zeit zahlt. Dazu hat das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht eine Entscheidung veröffentlicht, die Klarheit in diese Frage bringt: Der Landwirt selbst muss für seine Betriebshilfe aufkommen. Weder die Unfall­ver­si­cherung noch die landwirt­schaftliche Kranken­ver­si­cherung müssen dafür zahlen (AZ: L 18 U 138/11).

Arbeits­unfall als Lagerist

In einem konkreten Fall ging es um einen Landwirt, der in seinem Zweitjob als Lagerar­beiter einen Arbeits­unfall erlitten hatte. Wegen dieser Verletzung konnte er seinen Hof nicht mehr versorgen. Die Kosten für den erforder­lichen Betriebs­helfer zu übernehmen, lehnte die Berufs­ge­nos­sen­schaft ab. Auch die landwirt­schaftliche Krankenkasse verneinte einen Anspruch auf Betriebshilfe.

Gericht: Landwirt muss Betriebshilfe selbst zahlen

Der Landwirt müsse die Kosten für die Betriebshilfe selbst zahlen, so das Gericht. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft müsse für den Arbeits­unfall als Lagerar­beiter nur Verletz­tengeld zahlen. Eine landwirt­schaftliche Betriebshilfe könne nur erhalten, wer einen Arbeits­unfall als Landwirt erlitten habe. Die landwirt­schaftliche Krankenkasse dürfe einen Betriebs­helfer nur „anstelle von Krankengeld“ gewähren. Dies setze voraus, dass der Landwirt einen Anspruch auf Kranken­ta­gegeld gegenüber der Kasse habe. Da dies nicht der Fall sei, müsse die Kasse auch nicht zahlen.

Datum
Aktualisiert am
12.02.2018
Autor
dpa/red
Bewertungen
1589
Themen
Landwirt­schaft Unfall

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