
Wer als Landwirt einen Nebenjob ausübt und dabei einen Arbeitsunfall erleidet, muss rechtlich einiges beachten, wenn es um die Frage geht, wer für die Betriebshilfe in dieser Zeit zahlt. Dazu hat das Bayerische Landessozialgericht eine Entscheidung veröffentlicht, die Klarheit in diese Frage bringt: Der Landwirt selbst muss für seine Betriebshilfe aufkommen. Weder die Unfallversicherung noch die landwirtschaftliche Krankenversicherung müssen dafür zahlen (AZ: L 18 U 138/11).
Arbeitsunfall als Lagerist
In einem konkreten Fall ging es um einen Landwirt, der in seinem Zweitjob als Lagerarbeiter einen Arbeitsunfall erlitten hatte. Wegen dieser Verletzung konnte er seinen Hof nicht mehr versorgen. Die Kosten für den erforderlichen Betriebshelfer zu übernehmen, lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Auch die landwirtschaftliche Krankenkasse verneinte einen Anspruch auf Betriebshilfe.
Gericht: Landwirt muss Betriebshilfe selbst zahlen
Der Landwirt müsse die Kosten für die Betriebshilfe selbst zahlen, so das Gericht. Die Berufsgenossenschaft müsse für den Arbeitsunfall als Lagerarbeiter nur Verletztengeld zahlen. Eine landwirtschaftliche Betriebshilfe könne nur erhalten, wer einen Arbeitsunfall als Landwirt erlitten habe. Die landwirtschaftliche Krankenkasse dürfe einen Betriebshelfer nur „anstelle von Krankengeld“ gewähren. Dies setze voraus, dass der Landwirt einen Anspruch auf Krankentagegeld gegenüber der Kasse habe. Da dies nicht der Fall sei, müsse die Kasse auch nicht zahlen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 12.02.2018
- Autor
- dpa/red