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Handwer­ker­rechnung und Gewähr­leistung von Handwerkern: Das müssen Sie wissen

SolStock/gettyimages.de
Ein Handwerker arbeitet an der Spüle.

Die Fenster müssen erneuert, das Dach repariert oder der Boden gefliest werden: In diesen Fällen muss ein Handwerker ran. Und auch wenn die meisten Betriebe einwandfrei arbeiten, läuft nicht immer alles glatt. Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de erklärt, was Sie zur Gewähr­leistung von Handwerkern wissen müssen und was Sie tun können, wenn Sie eine Handwer­ker­rechnung für zu hoch halten.

Eine Umfrage des Meinungs­for­schungs­in­stituts Innofact aus dem Jahr 2013 zeigt: 80 Prozent der Deutschen sind mit der Leistung der Handwerker, die sie beschäftigen, zufrieden. Wer unzufrieden ist, bemängelt meist Unpünkt­lichkeit oder dass Absprachen nicht eingehalten wurden. Falls Sie einmal zu den unzufriedenen 20 Prozent gehören, können Sie hier nachlesen, was Sie tun können.

Meine Handwer­ker­rechnung ist zu hoch – wie gehe ich vor? 

Gehen wir zunächst von folgendem Fall aus: Die Handwerker waren (pünktlich) da und haben die vereinbarte Arbeit erledigt. Und dann kommt die Rechnung, mit einem deutlichen höheren Preis als im Kosten­vor­anschlag angegeben. Oder der Betrieb hat Arbeiten ausführt, die nicht vereinbart waren, und diese in Rechnung gestellt. Für Verbraucher ist das sehr ärgerlich. Was tun?

„Hält man eine Handwer­ker­rechnung für zu hoch, sollte man zunächst mit dem Handwerks­un­ter­nehmen zu sprechen“, sagt Herbert P. Schons, Rechts­anwalt und Notar sowie Mitglied im Präsidium des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Könnten sich Handwerker und Auftraggeber nicht über die Rechnung einigen, könne ein spezia­li­sierter Anwalt helfen.

Dürfen Handwerker Fahrtkosten abrechnen?

Ist eine Handwer­ker­rechnung höher als erwartet, kann das auch daran liegen, dass hohe Fahrtkosten darin enthalten sind. Das kann teuer werden, wenn die Handwerker von weit her kommen.

„Grundsätzlich dürfen Handwerks­be­triebe Fahrtkosten und eine Fahrtkos­ten­pau­schale abrechnen“, sagt der Rechts­anwalt. Ob die abgerechneten Kosten beziehungsweise die Höhe der Pauschale korrekt ist, müsse bei Bedarf von einem Anwalt überprüft werden.

Die Fahrtkosten bleiben meist niedrig, wenn man Handwerks­un­ter­nehmen vor Ort beauftragt, soweit das möglich ist. Es ist auch kein Problem, die Handwerker vorab nach den Fahrtkosten zu fragen und einen Preis für die Anfahrt zu vereinbaren.

Was kann ich tun, um im Vorfeld Streitig­keiten über die Rechnung zu vermeiden?

Apropos vorab: Wer hier die richtigen Weichen stellt, hat gute Chancen, dass es gar nicht erst zum Streit kommt. „Fordern Sie vor Beauftragung eines Handwerkers am besten einen Kosten­vor­anschlag an“, rät Rechts­anwalt Schons. Im günstigsten Fall könne man sich auf der Grundlage des Angebots und des Kosten­vor­anschlags auf einen verbind­lichen Festpreis inklusive Steuer einigen.

Im Kosten­vor­anschlag beziehungsweise im Angebot muss genau stehen, welche Arbeiten der Handwerker ausführen soll. Andernfalls kann es zu Nachträgen oder Nachtrags­auf­trägen kommen, die wieder extra Geld kosten.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Leistung des Handwerks­be­triebes nicht zufrieden bin?

Die Handwerker sind weg, die Rechnung ist in Ordnung – die Leistung ist es möglicherweise aber nicht. Rechts­anwalt Schons empfiehlt in diesem Fall das gleiche Vorgehen wie beim Verdacht einer überhöhten Rechnung: Zunächst das Gespräch mit dem Handwerks­un­ter­nehmen suchen, dann bei Bedarf einen Anwalt hinzuziehen.

Gewähr­leistung: Wann müssen Handwerker nachbessern?

Handwerker haben eine Gewähr­leis­tungs­pflicht. Gewähr­leistung bedeutet, dass die Arbeiten, die die Handwerker ausführen, bei Abnahme einwandfrei sein müssen. Bei einem Vertrag mit Handwerkern handelt es sich um einen sogenannten Werkvertrag.

Im Gegensatz zu einem Dienst­vertrag, bei dem lediglich die vereinbarte Zeit abgear­beitet werden muss, zählt bei einem Werkvertrag das vereinbarte Ergebnis. Also: eine einwandfrei geflieste Wohnung, ein dichtes Dach, erneuerte Fenster.

Zeigt sich im Nachhinein, dass ein Handwer­ker­betrieb nicht korrekt gearbeitet hat, müssen die Auftraggeber ihm Gelegenheit geben, nachzu­bessern. Dazu gibt es bestimmte Fristen.

Welche Verjäh­rungs­fristen gibt es?

Zwei Jahre nach Abnahme der Arbeiten sind Handwerker zur Gewähr­leistung verpflichtet. Wenn ein ganzes Haus gebaut wird, läuft die Gewähr­leis­tungsfrist nach fünf Jahren ab. Anschließend haben Verbraucher keinen Anspruch mehr darauf, dass Handwerker Mängel nachbessern.

Wer mit den Leistungen eines Handwerkers unzufrieden ist, ist also auf der sicheren Seite, wenn er innerhalb von 24 Monaten tätig wird. Stets ist darauf zu achten, innerhalb der Verjäh­rungsfrist Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und den Ablauf der Verjäh­rungsfrist notfalls durch Klageer­hebung zu hemmen.

Kann ich für die Nachbes­serung einen anderen Handwerks­betrieb beauftragen?

Theoretisch ja. Praktisch ist es meist proble­matisch, einen anderen Handwerks­betrieb für die Nachbes­serung zu beauftragen. Das ist sowieso erst dann möglich, wenn der Auftraggeber den ersten Unternehmer ergebnislos oder erfolglos zur Nachbes­serung aufgefordert hat.

„Kann man nachweisen, dass man zu dem Handwerker kein Vertrauen mehr hat, etwa weil er mehrfach völlig dilettantisch und erfolglos nachge­bessert hat, ist die Beauftragung eines anderen Betriebes geboten“, sagt Rechts­anwalt Schons.

In diesem Fall sei es wichtig, Beweis zu sichern und zum Beispiel Fotos zu machen. „Das neue Unternehmen kann natürlich nicht für die Fehler des ersten Unternehmens verant­wortlich gemacht werden. Kommt es beim Nachbessern aber zu Fehlern und man hat keine Beweise gesichert, beruft der alte Unternehmer sich möglicherweise darauf, dass nicht er, sondern der zweite Unternehmer letztendlich den Mangel verursacht hat“, warnt der Rechts­anwalt. Wer ein Beweis­si­che­rungs­ver­fahren durchführt, sollte deshalb einen Anwalt hinzuziehen.

Wer haftet, wenn Handwerker Schäden an meinem Haus verursachen?

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Handwerker bei ihrer Arbeit Fehler machen und dabei das Gebäude beschädigen – teilweise auch das Nachbarhaus. Einen besonders tragischen Fall hatte kürzlich der Bundes­ge­richtshof (BGH) auf dem Tisch. Handwerker hatte das Dach eines Hauses repariert und dabei einen Brenner verwendet. Dadurch entstand ein Glutnest. Kurz darauf brach auf dem Dach ein Feuer aus. Das Haus brannte komplett nieder, der Brand und die Löschar­beiten beschä­digten auch das Haus der Nachbarin.

Die Versicherung der Nachbarin zahlte für den Schaden an ihrem Haus und forderte das Geld von den Eigentümern des abgebrannten Hauses beziehungsweise ihren Erben zurück. Der Handwerker war bereits zur Zahlung verurteilt worden, ist aber insolvent.

Die Richter des BGH entschieden: Die Erben der Eigentümer des abgebrannten Hauses müssen zahlen. Die Versicherung hat ihnen gegenüber einen sogenannten verschul­dens­un­ab­hängigen nachbar­recht­lichen Ausgleichs­an­spruch. Dieser ist dann gegeben, wenn von einem privat genutzten Grundstück rechts­widrige Einwir­kungen auf das Nachbar­grundstück ausgehen, gegen die der Nachbarn nichts tun kann und die ihn stark beeinträchtigen. Eine weitere Voraus­setzung ist, dass der Eigentümer des Grundstücks zumindest indirekt für die Einwir­kungen verant­wortlich ist.

Beides sei, so die Richter, hier der Fall gewesen. Dass der Handwerker den Brand verursacht hat, bedeute nicht, dass die Hausei­gentümer nicht verant­wortlich seien. Sie hätten die Arbeiten für ihre Zwecke beauftragt und somit eine Gefahren­quelle geschaffen. Der BGH hat den Fall an die Vorinstanz, das Oberlan­des­gericht Naumburg, zurück­ver­wiesen. Dieses muss nun klären, ob die Höhe berechtigt ist.

Streitig­keiten mit dem Handwerker: Anwälte helfen

Sie streiten mit Ihrem Handwerker über die Gewähr­leistung? Sie finden, die Handwer­ker­rechnung ist viel zu hoch? Oder haben Sie sogar den Eindruck, dass die Handwerker gepfuscht haben? Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte können in vielen Fällen helfen, den Konflikt zu schlichten und eine Lösung zu finden. Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie über unsere Anwaltssuche oben auf der Seite.

Datum
Aktualisiert am
12.02.2018
Autor
vhe
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