Der Markt für Flugbuchungen im Internet ist umkämpft. Unzählige Flugportale konkurrieren untereinander und mit den Websites der Fluggesellschaften um den günstigsten Preis. Fast alle Anbieter setzten dabei auf eine ähnliche Masche: Der Kunde wird zunächst mit einem sehr günstigen Angebot gelockt, anschließend muss er sich dann durch ein Labyrinth von kostenpflichtigen Zusatzangeboten klicken: Reiserücktrittsversicherung, Rundum-Sorglos-Pakete, Mietwagen, Hotels am Urlaubsort und vieles mehr.
Mit diesen Zusatzleistungen versuchen die Anbieter, neben dem wenig gewinnträchtigen Flug zusätzlich Geld zu machen. Das nervt, ist in den meisten Fällen aber legal. Anders sieht es bei zusätzlichen Kosten für das Bezahlen des Fluges am Ende der Buchung aus, zum Beispiel bei einer „Kreditkartengebühr“. Hier bezahlt der Kunde die „Gebühr“ alleine dafür, dass er bezahlt.
Kreditkartengebühr erhöht den Preis um über 50 Prozent
Ein Beispiel: Bei einer Test-Buchungsanfrage auf der Seite eines großen Flugportals für einen Flug im April 2015 von Berlin nach London standen nur zwei kostenlose Bezahlmethoden zur Verfügung: Eine spezielle Kreditkarte des Flugportals und die in Deutschland wenig verbreitete Kreditkarte „Visa Electron“. Bei einer Zahlung mit einer gewöhnlichen Kreditkarte berechnete der Anbieter eine „Service Fee“, durch die sich der Flugpreis von 67,38 auf mindestens 104,28 Euro erhöhte: Das Ticket wurde also alleine durch die Wahl des Zahlungsmittels um über 50 Prozent teurer.
Ein Großteil der Kunden hat bei einer Buchung wie dieser also nur zwei Optionen: Entweder eine neue Kreditkarte zu beantragen oder die horrende Zusatzgebühr zu akzeptieren. Ansonsten zahlt man einen Preis, der weiter höher liegt als der ursprünglich versprochene. Eine solche Irreführung des Kunden ist nicht nur ärgerlich, sondern schlicht illegal.
Gebühren bei der Flugbuchung müssen transparent sein
Zum einen regelt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise immer einschließlich aller Gebühren und Zuschläge anzugeben sind – dadurch soll die Transparenz für die Verbraucher erhöht werden. Der Europäische Gerichtshof entschied im Januar 2015, dass dies schon bei der erstmaligen Angabe des Preises auf der Webseite gilt (AZ: C-573/13). Diese Einschätzung hat das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, mit einer Entscheidung im Juli 2015 bestätigt (AZ: I ZR 29/12).
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Fluganbieter ihren Kunden zudem immer mindestens eine kostenlose Bezahlmethode anbieten – und zwar eine, die dem Kunden auf dem „gängigen und zumutbare Wege“ zur Verfügung steht (AZ: Xa ZR 68/09).
Das heißt: Es reicht nicht, wenn der Anbieter – wie im oben genannten Beispiel – nur eine Zahlungsart wie „Visa Electron“ kostenlos anbietet, die in Deutschland eher exotisch ist. Eine solche Bezahlmethode schließt laut Bundesgerichtshof die meisten Nutzer aus. Es sei nicht zumutbar, wenn der Kunde für eine kostenlose Buchung weitere Verpflichtungen wie die Beantragung einer bestimmten Kreditkarte eingehen müsse. Somit reicht es auch nicht, wenn die Buchung mit einer speziellen Kunden-Kreditkarte des Flugunternehmens kostenlos möglich ist.
Das gilt übrigens nicht nur für so hohe Preisaufschläge wie im oben genannten Beispiel. Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es lediglich um eine Kreditkartengebühr von 4 Euro.
Was tun bei unberechtigten Kosten?
Doch was nützen alle Vorschriften und Gerichtsentscheidungen, wenn sie in der Praxis ignoriert werden? Zwar klagen Verbraucherschützer immer wieder gegen bestimmte Anbieter, aber diese Verfahren sind zäh und langwierig. Trotzdem müssen Kunden unberechtigte Kreditkartengebühren nicht akzeptieren.
Der einfachste Weg sich zu wehren ist natürlich, den überteuerten Flug einfach nicht zu buchen. Aber was tun, wenn man die zusätzlichen Kosten zu spät bemerkt? „Ich empfehle, am Anfang der Flugbuchung immer einen Screenshot vom ursprünglichen Preis zu machen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Jan Bartholl vom Deutschen Anwaltverein (DAV).
„Wenn dann später unberechtigte Kosten für die Buchung auftauchen, kann man belegen, dass der ursprünglich angezeigte Flugpreis niedriger war. Man sollte das Unternehmen dann anschreiben und mit Verweis auf die Rechtslage die unberechtigten Kosten zurückfordern“, so Rechtsanwalt Bartholl. Weigert sich das Unternehmen trotzdem, bleibt in der Regel nur der Weg einer Klage. Um sich diesen Ärger zu ersparen, empfiehlt es sich, grundsätzlich vor dem letzten Klick auf „Buchen“ den Endpreis noch einmal zu überprüfen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 31.07.2015
- Autor
- pst