Kinderschutzverfahren gegen Elternwillen?
Eine 15-jährige Schülerin war durch längere Fehlzeiten in der Schule aufgefallen. Auf Nachfrage der Schule reagierten die Eltern nicht. Ein Gericht entschied jetzt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht der Gesundheitsfürsorge den Eltern entzogen werden darf – wenn das Kindeswohl gefährdet ist.