Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Am 8. März ist Weltfrauentag. In zwei Bundesländern gilt dies als offizieller Feiertag. Wie sieht es aber mit den Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern generell an Feiertagen aus? Hat man frei, wenn man in den besagten Bundesländern mobil oder fest arbeitet, die Firma jedoch in anderen Bundesländern ansässig ist?