Im Internet wird nicht immer freundlich miteinander umgegangen. Wer soziale Medien nutzt, ist von der Meinungsfreiheit geschützt und kann sagen, was dem Kopf entspringt. Grenzen gibt es dort, wo das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt wird. Der Artikel erklärt die Rechtslage zum Thema „Beleidigung“ und erörtert, wann Betroffene bei X (vormals Twitter) das Recht haben, falsche Behauptungen entfernen zu lassen.