Altersdiskriminierung
Betriebsrenten müssen nicht gerecht sein
Die Betriebsrente wird nach dem gesetzlichen Ruhegeld als zweite Säule der Alterssicherung gehandelt. Einen Anspruch haben Arbeitnehmer darauf allerdings nicht per se. Gewährt der Chef die Rente, darf er in weitem Umfang auch vorgeben wie sie ausgestaltet wird. Dagegen versuchte sich eine Arbeitnehmerin vor Gericht zu wehren – ohne Erfolg.