Wer selbstständig arbeitet, unterliegt anderen steuerlichen Pflichten als abhängig Beschäftigte. Wenn Arbeitgeber versuchen, mittels scheinselbstständig-Angestellten Sozialversicherungsbeiträge zu sparen oder Mindestlohn- und Arbeitsschutz zu umgehen, kann dies zu gravierenden Strafen führen. Unser Artikel klärt die wichtigsten Begriffe und informiert, wie Sie Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden.
Adventszeit ist Weihnachtsmarktzeit. Doch auch wer zu Fuß nach Hause läuft, sollte nicht zu tief ins Glühweinglas schauen. Unfallverursacher haften, selbst wenn sie Fußgänger sind.
Kündigt die Bank ein Konto, sind für betroffene Firmen Unannehmlichkeiten vorprogrammiert: Zahlungsengpässe erreichen schnell eine existenzielle Dimension. Ein Konto stilllegen dürfen Sparkassen deshalb nur unter Vorbehalt – in der Privatwirtschaft gelten andere Regeln.
Wer bedürftig ist und Sozialleistungen bezieht, hat unter anderem Anspruch darauf, dass der Strom nicht gesperrt wird. Diese Ansprüche sind jedoch nicht grenzenlos, entschied nun ein Gericht.
Die Polizei soll künftig Facebook zur Fahndung nutzen können. Die Methode kann Ermittlungen beschleunigen, sie birgt aber auch Risiken - nicht nur mit Blick auf den Datenschutz.
Viel Pech hatte ein Fluggast, der von Hamburg über Paris nach Atlanta fliegen wollte. Weil das Flugzeug zu spät in Paris landete, verpasste er seinen Anschlussflug und so einen wichtigen Geschäftstermin. Er klagte auf Schadensersatz und einen Ausgleich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil abgelehnt.
Einmal schnell zum Bäcker um die Ecke, um ein Brötchen zu holen. Wenn es in der Mittagspause dann zu einem Unfall kommt, gilt nicht der gesetzliche Versicherungsschutz. Der gilt nicht einmal, wenn jemand in der Kantine stolpert und sich dabei verletzt.
Unternehmen können sehr erfinderisch sein, wenn es darum geht, sich Vorteile gegenüber ihren Kunden zu verschaffen. Stichwort: Kleingedrucktes. Gut, dass es Anwältinnen und Anwälte gibt, die allzu dreiste oder versteckte Klauseln vor Gericht kippen lassen.
Der Herbst mit seinen bunten Blättern hat nicht nur positive Seiten: Rutschiges Laub sorgt immer wieder für Verletzungen. Öffentlich zugängliche Wege müssen deshalb vom Laub befreit werden – ständiges Kehren ist aber nicht zumutbar. Das zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Die Betriebsrente wird nach dem gesetzlichen Ruhegeld als zweite Säule der Alterssicherung gehandelt. Einen Anspruch haben Arbeitnehmer darauf allerdings nicht per se. Gewährt der Chef die Rente, darf er in weitem Umfang auch vorgeben wie sie ausgestaltet wird. Dagegen versuchte sich eine Arbeitnehmerin vor Gericht zu wehren – ohne Erfolg.