Reparaturkosten dürfen höher als Wiederbeschaffungswert sein
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat umfangreiche Ansprüche, so auf die Reparatur seines Fahrzeugs. Dabei kann sich herausstellen, dass die Kosten für die Reparatur höher sind als der Wert des Wagens. Trotzdem wollen viele kein neues Auto kaufen, sondern nur die Reparatur des alten Fahrzeugs erstattet bekommen.