Familienrecht-Blog
Verbotene Vornamen: „Waldmeister“ geht zu weit
Als wäre es ein Naturgesetz: Eltern haben das Recht, die Vornamen ihrer Kinder zu bestimmen. Der Gesetzgeber begreift das als Teil ihrer elterlichen Sorge. Allerdings gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahmen, kein Gesetz ohne Schranken: So dürfen Standesämter Namen ablehnen, wenn die die Gefahr bergen, das Kind der Lächerlichkeit preiszugeben. Das Beispiel „Waldmeister“ und warum den Richtern dieses Namensexperiment zu weit ging.