Tierrecht-Blog
Hundehaltung in Mietwohnung – Nur ein Hund erlaubt?
In einer Mietwohnung entspricht die Haltung von mehr als einem Hund regelmässig nicht mehr dem normalen Mietgebrauch, entschied aktuell das Amtsgericht München (AZ 424 C 28654/13). Das Gericht gab damit der Klage eines Vermieters auf Unterlassung statt. Die Mieter hielten in einer 2,5 Zimmerwohnung bei 98 qm Wohnfläche insgesamt 5 sogenannte „Taschenhunde“. Ein Mieter schüttelte aus dem Fenster der Wohnung eine Decke aus, in der sich neben Staub auch Abfallgegenstände in Form von Hundeknochen, Zahnstochern und Slipeinlagen befanden. Diese fielen in den Hof und trafen eine Besucherin.