Nicht jedes Pferd ist beim Kauf sofort und problemlos reitbar. Pferdehalter holen sich daher oft die Unterstützung eines Pferdetrainers (Bereiters), der über entsprechende Erfahrung mit Pferden verfügt und das Pferd ausbilden soll. Dies regelmässig auch gewerblich, da der Pferdehalter für die Ausbildung aufgrund des Ausbildungsvertrages eine entsprechende Vergütung leistet. Wenn nun bei der Ausbildung des Pferdes ein Schaden entsteht, da das Pferd den Pferdetrainer verletzt oder einen
sonstigen Schaden verursacht, stellt sich die Frage, ob hierfür der Pferdehalter als Eigentümer des Pferdes oder der Pferdetrainer aufkommen muss, da sich das Pferd in seiner Obhut befand. Einen solchen Fall hatte unlängst das Oberlandesgericht Koblenz 2012 zu entscheiden.