KFZ-Versicherung
Versicherungsschutz nach Unfall – Zahlung der Erstprämie
Wer einen Kfz-Versicherungsvertrag abschließt, genießt sofort Versicherungsschutz. Erst wenn die Kfz-Versicherung die Rechnung über die Erstprämie geschickt hat und diese damit fällig ist, kann die Versicherung bei einem Unfall von dem Vertrag zurücktreten. Sobald die Rechnung also fällig ist, muss man die Prämie bezahlen, damit der Versicherungsschutz weiter wirkt. Wer muss aber beweisen, dass die Rechnung zugegangen ist?