Geisterfahrer auf dem Rad haften bei Unfall allein
Weil ein fahrendes Auto an sich schon gefährlich ist, haften Autofahrer bei Unfällen mit Fußgängern oder Radfahrern oft automatisch mit, auch wenn den Autofahrer keine Schuld trifft. Diese sogenannte Betriebsgefahr des Autos entfällt aber unter bestimmten Voraussetzungen.