Grün-Abbieger muss auf Fußgänger achten
Ein Autofahrer, der bei Grün nach links abbiegt, muss auf Fußgänger achten, die bei grüner Fußgängerampel die Straße überqueren. Die Frage kann aber sein, ob Fußgänger bei einem Unfall mithaften, wenn sie blindlings den Überweg nutzen.