Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Recht oder falsch?!

Wer auffährt, hat immer Schuld?

Muss der Hintermann bei einem Auffahrunfall immer zahlen? © Quelle: Nolte/fotolia.com

Trägt der Auffahrende immer die Schuld, selbst wenn der Vordermann ohne Grund bremst? Die Deutsche Anwalt­auskunft hat sich die Rechtstlage angeschaut und erklärt die Schuldfrage bei Auffahr­un­fällen.

Es ist ein Klassiker unter den Verkehrs­rechts­mythen: Wer auf das voraus­fahrende Fahrzeug auffährt, hat Schuld. Eine Vermutung, die zunächst einleuchtend klingt. Schließlich muss der hinten Fahrende auf den Verkehr achten und entsprechend reagieren, wenn der Vordermann oder die Vorderfrau auf die Bremse tritt.

Der Anschein kann trügen

Tatsächlich ist es so, dass bei Auffahr­un­fällen die Schuld wesentlich häufiger beim Fahrer des auffah­renden Fahrzeugs liegt als beim „Getroffenen“ – zum Beispiel, weil der Fahrer den vorgeschriebenen Sicher­heits­abstand nicht einhält oder auf ein abbiegendes Fahrzeug auffährt, weil er nicht auf die Straße geachtet hat.

„Der sogenannte ‚Anscheins­beweis’ spricht bei solchen Kollisionen dafür, dass der Auffahrende sich verkehrs­widrig verhalten hat“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Das heißt aber nur, dass zunächst von einer Schuld des Auffah­renden auszugehen ist.

Diese Vermutung kann sich bei der Untersuchung des Unfalls durch ein Gericht aber als falsch heraus­stellen. „Die Schuld an einem Unfall trägt derjenige, der gegen die Verkehrs­regeln verstoßen und den Unfall verursacht hat“, sagt die Verkehrs­rechtlerin Dr. Mielchen vom DAV. Das kann durchaus auch der Voraus­fahrende sein – zum Beispiel, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall auslöst.

Ein solches gefähr­liches Bremsmanöver muss gut begründet sein. Wer beispielsweise für kleinere Tiere in die Eisen steigt, kann damit rechnen, bei einem daraus resultie­renden Unfall die Schuld ganz oder teilweise zugesprochen zu bekommen.

Schuld kann man teilen

Häufig stellt sich bei der Untersuchung eines Unfalls auch heraus, dass beide Verkehrs­teil­nehmer Fehler gemacht haben. Etwa, wenn der Voraus­fahrende unverhält­nismäßig stark gebremst hat und der Hintermann gleich­zeitig zu schnell unterwegs war.

Das Gericht kann in einem solchen Fall die Haftungsquote auf die beiden Beteiligten aufteilen, woraufhin ein Fahrer dann beispielsweise 60 Prozent des Schadens trägt und der andere 40. Gelegentlich wird die Haftung bei einer Kollision auch geteilt, wenn sich die Schuld nicht eindeutig ermitteln lässt, zum Beispiel bei einem Unfall nach einem Fahrbahn­wechsel oder bei einer Massen­ka­ram­bolage.

Es bleibt festzu­halten: Die Annahme, dass der Auffahrende bei einem Unfall immer die Schuld trägt, ist falsch. Wie so oft im Recht kommt es ganz auf den Einzelfall an.

Datum
Aktualisiert am
08.06.2015
Autor
pst
Bewertungen
9690
Themen
Auto Autounfall Unfall Versicherung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite