Das Fahrrad gehört zu den beliebtesten Verkehrsmitteln der Deutschen. Zumindest stehen in deutschen Haushalten rund 72 Millionen Fahrräder, darunter zunehmend Fahrräder mit elektronischem Antrieb, sogenannte E-Bikes.
Doch gleich, ob man als Fahrradfahrer mit einem E-Bike oder mit einem „mechanischen“ Fahrrad unterwegs ist – Radfahrer müssen sich an bestimmte Verkehrsregeln halten, damit sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden und einen Unfall vermeiden. Deshalb sollten Radler die Regeln kennen, die im Straßenverkehr für sie gelten.
Verkehrsregeln für Radler: Dürfen Fahrradfahrer auf der Straße fahren?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fasst in § 2 das Fahrrad als Fahrzeug und definiert für Radler spezielle Regeln. „Nach der StVO dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn, also auf der Straße, fahren. Sie müssen sich dort an das Rechtsfahrgebot halten“, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Gesine Reisert von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Verkehrsregeln: Wann müssen Fahrradfahrer den Radweg benutzen?
Von dem Recht, auf der Straße radeln, gibt es aber Ausnahmen. So müssen Fahrradfahrer überall dort, wo blaue Radwegschilder angebracht sind, zwingend den Radweg nutzen. Wer dies nicht tut, riskiert ein Bußgeld. Diese Pflicht kann nur entfallen, wenn der Radweg beispielsweise über eine lange Strecke schadhaft ist.
Unter die benutzungspflichtigen Radwege können Bordsteinwege fallen, aber auch Radfahrstreifen auf Höhe der Fahrbahn, die mit einer weißen Linie von der Fahrbahn abgetrennt sind. Verkehrsschilder, die benutzungspflichtige Radwege anzeigen, sind rund, blau und zeigen ein weißes Rad. Manchmal sind sie zweigeteilt und zeigen ein Rad neben oder unten dem Piktogramm von Personen.
„Gehwege oder Fußgängerzonen, die etwa mit dem Zusatzschild ‚Radfahrer frei‘ markiert sind, stellen Radlern übrigens frei, den Weg oder die Straße zu nutzen“, sagt die Verkehrsrechtsexpertin Gesine Reisert. Wer sich für den frei gegebenen Gehweg entscheide, müsse aber im Schritttempo fahren.
Bessere Radwege erhöhen Verkehrssicherheit
2015 sind fast 400 Radfahrer bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Davon starben 156 Radfahrer bei Unfällen mit Autos. Etwa 78.000 Radfahrer wurden 2015 bei Unfällen schwer oder leicht verletzt. Mit dem Thema Verkehrssicherheit auf Radwegen hat sich der Verkehrsgerichtstag 2017 in Goslar befasst. Dabei forderte etwa die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einen schnelleren Ausbau von Radschnellwegen. Es sei dabei entscheidend, Radfahrer und Autofahrer bestmöglich zu trennen, sagte dabei der Rechtsanwalt Andreas Krämer. Bei Radschnellwegen geht es um direkte und sichere Verbindungen zwischen Städten, aber auch sichere Wege in den Städten selbst, die nur von Radfahrern genutzt werden.
Dürfen Radfahrer mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg oder dem Bürgersteig fahren?
Radfahrern über zehn Jahren ist es nicht erlaubt, auf dem Bürgersteig zu fahren. Tun sie es doch und es kommt etwa zu einem Unfall mit einem Fußgänger, entscheiden Gerichte in den meisten Fällen gegen den Fahrradfahrer und geben diesem die alleinige Schuld an dem Unfall.
Fahrrad fahrende Kinder – welche Regeln gelten für sie?
Kinder müssen auf dem Bürgersteig fahren, wenn sie jünger als acht Jahre alt sind. Demgegenüber ist es Kindern bis zum vollendeten zehnten Geburtstag erlaubt, zu wählen, ob sie den Gehweg nutzen oder auf der Straße oder dem Radweg fahren wollen.
Fahrrad fahren: Dürfen Eltern auf dem Gehweg fahren, um ihre Kinder zu begleiten?
Seit Anfang 2017 ist es Erwachsene erlaubt, gemeinsam mit ihrem Kind auf dem Bürgersteig zu radeln. Das gilt bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
Fahrradfahren mit Kindern: Sollten Eltern vor oder hinter dem Kind fahren?
„Die Frage, ob Eltern vor oder hinter ihrem Kind radeln sollten, ist juristisch nicht definiert“, sagt Rechtsanwältin Reisert. Dies müssten Mütter und Väter je nach Situation und Charakter des Kindes selbst entscheiden. Dabei ist es übrigens erlaubt, das Kind einige Meter voraus fahren zu lassen.
Fahrrad und Verkehrsregeln: In welcher Richtung dürfen Fahrradfahrer fahren?
Auf der Fahrbahn gilt für Fahrradfahrer das Rechtsfahrgebot (siehe weiter oben). Dieses gilt in der Regel auch etwa auf Radwegen oder in Fahrradstraßen.
Ein Radfahrer, der einen für die Gegenrichtung gegebenen Radweg nutzt, der links der Fahrbahn verläuft, darf diesen Weg auch über den Punkt hinaus benutzen, an dem in seiner Fahrtrichtung rechts ein weiterer Radweg beginnt. Das gilt aber dann nicht mehr, wenn eine Umleitung auf die andere Straßenseite erfolgt.
„Kommt es nun zu einem Unfall mit einem anderen Radler und sind die einzelnen Umstände nicht mehr aufzuklären, haftet der entgegenkommende Radler nicht“, so Reisert. Allerdings bewerte die Rechtsprechung jeden Einzelfall und suche immer nach den genauen Umständen, wem welcher Verschuldensgrad anzulasten ist.
Radfahren in falscher Richtung: Haften Fahrradfahrer bei einem Unfall?
Wenn ein Fahrradfahrer in falscher Richtung auf dem Fahrradweg fährt, muss sie oder er bei einem Unfall für einen Teil des Schadens aufkommen. Sogar für den größten Teil des Schadens, wie das Oberlandesgericht München (OLG) entschieden hat (AZ: 10 U 4616/15). Über das Urteil und den zugrunde liegenden Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
In dem verhandelten Fall fuhr ein Radfahrer auf einem kombinierten Geh- und Radweg, aber in falscher Richtung. An der Einmündung einer Straße wurde er von einem Auto erfasst. Die Richter am OLG München sprachen dem Radfahrer eine Haftung von 75 Prozent für den Unfall zu, dem Autofahrer 25 Prozent. Er hätte wie ein Fußgänger anhalten und auf das Auto warten müssen, so die Richter.
Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, in dem ein Radfahrer auf einem Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war. Er stieß mit einem Fußgänger zusammen, dieser wurde verletzt. Das OLG Frankfurt sprach dem Fahrradfahrer ein Mitverschulden von 90 Prozent zu, da er den Fahrradweg verbotswidrig benutzt habe (Entscheidung vom 9. Mai 2017, AZ: 4 U 233/16). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV.
Da der Radfahrer nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügte, haftete er persönlich für die Unfallfolgen. Der Fußgänger haftete zu zehn Prozent, da er die Straße nicht auf dem sechs bis acht Meter von der Unfallstelle entfernten Fußgängerüberweg überquert hatte.
Wie müssen Radfahrer auf dem Radweg überholen?
Die StVO sieht in § 5 vor, dass man andere Verkehrsteilnehmer nur von links überholen darf, was auch für Fahrradfahrer auf dem Radweg gilt. Bei solchen Manövern sollten Fahrradfahrer aber einen gewissen Abstand zueinander halten. Dieser muss zwar nicht so groß sein wie der zwischen Autos und Radlern, aber er muss das sichere Aneinander-vorbei-Fahren garantieren. Dabei bezeichnete der BGH einen Abstand von 1,40 m zwischen zwei Radlern auf dem Radweg für „verhältnismäßig schmal“ (AZ: VI ZR 131/84).
Ist der Fahrradweg zum Überholen zu schmal, darf man nicht von rechts überholen und der zu Überholende darf nicht auf den Gehweg ausweichen. Notfalls müssen schnelle Radler, die überholen wollen, damit warten, bis der Radweg an einer Stelle breiter wird.
Radweg: Beim Überholen klingeln?
Zwar verbietet die StVO das Klingeln innerhalb von Ortschaften, doch kann das Klingeln beim Überholen auf dem Radweg manchmal hilfreich sein. Zum Beispiel auf schmalen Radwegen oder wenn der vor einem fahrende Radler unaufmerksam ist und mäandert.
Müssen Radfahrer immer hintereinander fahren?
Radfahrer müssen nicht unbedingt hintereinander fahren. Es ist ihnen auch erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn sie damit den Verkehr nicht behindern. In Fahrradstraßen können Radfahrer immer zu zweit nebeneinander fahren.
Wie schnell dürfen Radfahrer fahren?
Innerhalb von Ortschaften ist es Kraftfahrzeugen erlaubt, 50 Kilometer in der Stunde zu fahren, wenn es kein besonderes Zeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt. Dieses Limit gilt zwar nicht für Radfahrer, doch müssen diese mit angepasster Geschwindigkeit fahren. In Fahrradstraßen gilt für Radler ein Tempolimit von 30 km/h.
Lesen Sie in diesem Artikel, ob Fahrradfahrer einen Helm tragen müssen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.09.2017
- Autor
- ime