
Die Atemalkoholanalyse reicht nur bei weniger als 1,1 Promille als alleiniges Beweismittel aus. © Quelle: benjaminnolte/fotolia.com
Nach derzeitiger Rechtslage ist ab einem „gepusteten“ Atemalkoholwert von 1,1 Promille eine Blutprobe notwendig. Die Atemalkoholanalyse reicht nur bei niedrigeren Promille-Werten als alleiniges Beweismittel aus.
Vor allem Vertreter der Polizei hatten sich für die Abschaffung der Blutprobe auch bei Werten über 1,1 Promille ausgesprochen. Das Argument: Die Blutprobe sei teuer und koste zu viel Arbeitszeit. Bereits im Jahr 2009 hatte der Verkehrsgerichttag die gleiche Forderung mehrheitlich abgelehnt. Die Bundesregierung hingegen beabsichtigt, eine Rechtsgrundlage für die forensische Verwertbarkeit der Atemalkoholanalyse im Strafverfahren zu schaffen. Das steht im Koalitionsvertrag.
Genauigkeit der Messmethoden entscheidend
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte sich kritisch zu diesem Vorhaben geäußert. Denn bei der Atemalkoholanalyse bestünden erhebliche Zweifel, inwiefern die Ergebnisse genau sind. Dieses Verfahren als Grundlage für strafrechtliche Konsequenzen zu nehmen, sei daher bedenklich.
„Der Entzug der Fahrerberechtigung hat weitreichende Folgen für die Betroffenen, bis hin zur Gefährdung der Existenz. Daher kommt es auf die Genauigkeit der Messmethode an“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV die Pläne der Regierung. Als Beweismittel reiche die Atemalkoholanalyse zur Täterüberführung bei Alkohol am Steuer nur bedingt aus.
Ein Problem bestehe darin, dass eine Umrechnung der Ergebnisse aus der Atemalkohol- oder Blutalkoholanalyse in Werte aus dem jeweils anderen Verfahren nicht möglich sei. Die Messergebnisse könnten daher je nach angewendeter Methode im selben Fall über einem oder unter einem Grenzwert liegen.
Entzug der Fahrerlaubnis kann berufliche Existenz gefährden
Bei Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten möge dies noch akzeptabel sein. Die Konsequenzen im Straftatenbereich seien jedoch weitaus schwerer. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeute für manchen Bürger eine Gefährdung der beruflichen Existenz. Die Folgen der Entscheidungen, deren Basis die Messergebnisse sind, hätten große Bedeutung für die Betroffenen. „Die Blutalkoholanalyse ist deshalb für die Gerichte und die Angeklagten ein wertvolles Beweismittel. Der Gesetzgeber sollte dies nicht ohne Not ersetzen“, fordert Häcker.
Der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar folgte nun dieser Einschätzung. Es fehle an Studien zur Umrechnung von Blutalkoholwerten auf die Konzentration im Atem und umgekehrt, so der Experten-Kongress. Dass wie bisher ein Richter die Blutprobe anordnen muss, ist allerdings nach Auffassung des Verkehrsgerichtstages nicht nötig: Die Experten fordern eine Anordnungskompetenz auch für Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
- Datum
- Aktualisiert am
- 03.02.2016
- Autor
- red