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Unfall auf dem Tempelhofer Feld: Gilt auf öffent­lichen Flächen die StVO?

Quelle: Maskot/gettyimages.de
Fahrradfahrer

Auch abseits von Straßen kann es zu Verkehrs­un­fällen kommen, etwa auf öffent­lichen Plätzen oder Parkplätzen. Natürlich gilt das auch für Flächen, die der Erholung dienen, wie dem Tempelhofer Feld in Berlin. Werden Unfälle auf solchen öffent­lichen Flächen nach der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) geregelt?

Auch abseits von Straßen kann es zu Verkehrs­un­fällen kommen, etwa auf öffent­lichen Plätzen oder Parkplätzen. Natürlich gilt das auch für Flächen, die der Erholung dienen, wie dem Tempelhofer Feld in Berlin. Werden Unfälle auf solchen öffent­lichen Flächen nach der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) geregelt?

Die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) gelten auf öffent­lichen Flächen nicht unmittelbar. Viele Gerichte orientieren sich aber daran und einige Grundregeln können gelten. In einer Entscheidung des Kammer­ge­richts Berlin vom 14. September 2017 (AZ: 22 U 174/16) wurden einige Vorschriften der Straßen­ver­kehrs­ordnung angewendet. Bei dem Fall ging es um einen Unfall auf dem Tempelhofer Feld in Berlin. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme wurde angewendet, nicht jedoch das Rechts­fahrgebot.

Der Fall: Unfall zwischen Fahrrad und Kettcar auf Freizeit­gelände

Das Tempelhofer Feld ist ein beliebter Ort für Freizeit­ak­ti­vitäten. Das Gelände wird unter anderem von Joggern, Inline-Skatern, Radfahrern und Fußgängern genutzt. In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) mitgeteilten Fall ging es um einen Unfall zwischen einem Fahrrad und einem Kettcar.

Ein Mann war auf der zehn bis 15 Meter breiten Außenbahn des ehemaligen Flugplatzes, die um die ehemaligen Start- und Landebahnen herumführt, mit dem Rad unterwegs. In der Mitte dieser Außenbahn fuhr auch eine Gruppe von Kindern im Alter von acht bis vierzehn Jahren mit Kettcars nebeneinander. Das ganz rechte Kettcar, das vier Personen Platz bot, lenkte ein Kind. Hinten rechts saß der Betreuer der Gruppe. Es kam zu einem Zusammenstoß dieses Kettcars mit dem von hinten heranna­henden Radfahrer, der dadurch über den Lenker fiel. Dabei zog er sich Brüche im linken Ellenbogen und an dem Mittel­hand­knochen einer Hand zu.

 

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Datum
Aktualisiert am
11.01.2018
Autor
DAV
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846
Themen
Fahrrad Unfall

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