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Tuning

Umbau eines Motorrads kann Verlust der Versicherung bedeuten

Eine schlechte Nachricht für Schrauber: Verliert das Motorrad durch das Frisieren die Zulassung für den Straßen­verkehr, erlischt automatisch auch die Versicherung. Im Zweifel bleibt man auf einem Schaden sitzen. Was ist aber, wenn zwischen­zeitlich eine Zulassung vorlag?

Auch dann kann der Versiche­rungs­schutz entfallen. Wer das Fahrzeug nach der Zulassung wieder so verändert, dass es nicht zugelassen werden kann, verliert den Versiche­rungs­schutz. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Naumburg (AZ: 4 U 69/13).

Maschine frisiert – Verlust der Versicherung

Dies gilt für alle Fälle – auch wenn man das Motorrad so frisiert, dass die Zulassung entfällt. In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte der Mann eine Moto-Cross-Maschine gekauft. Diese war nicht für die Straßen zugelassen. Eine Werkstatt baute sie so um, dass sie weniger Leistung hatte. Aufgrund der Aussage eines Gutachters erhielt sie dann eine Straßen­zu­lassung.

Auf dieser Grundlage wurde sie auch versichert. Vor Auslie­ferung baute die Werkstatt das Krad zurück zur Rennversion ohne Straßen­zu­lassung. Als die Moto-Cross-Maschine geklaut wurde, wunderte sich der Besitzer, dass die Versicherung nicht zahlen wollte.

Ohne Straßen­zu­lassung kein Versiche­rungs­schutz

Die Kfz-Versicherung musste auch nicht zahlen. Für den Straßen­verkehr nicht zugelassene Krafträder können nicht für diesen versichert werden. Nach dem Gesetz sind solche Versiche­rungs­verträge ungültig. Im Übrigen könnte die Versicherung den Vertrag auch wegen Täuschung rückwirkend anfechten.

Wer also die Motorleistung so verändert, dass die Straßen­zu­lassung erlischt, ist nicht versichert. Mit allen Konsequenzen, nicht nur bei einem Dienstahl. Auch bei einem Unfall muss man den Schaden allein tragen.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Datum
Aktualisiert am
15.10.2015
Autor
red
Bewertungen
326
Themen
Bußgeld Motorrad

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