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Punkte und Fahrverbot

Rote Ampel überfahren und erwischt – was nun?

Rote Ampel überfahren: Was droht Ihnen bei einem Rotlichtverstoß?
Eine rote Ampel zu überfahren kann unter Umständen teuer werden.

Sie haben eine rote Ampel überfahren und sorgen sich um Ihre Fahrerlaubnis oder ein hohes Bußgeld? Hier lesen Sie, welche Strafen auf Sie zukommen können, welche Chancen ein Einspruch gegen Ihren Rotlicht­verstoß und den Bußgeld­be­scheid hat und was für Fahran­fänger in der Probezeit gilt.

Das schaffe ich noch, ist doch noch gelb! Dieser Gedanke dürfte vielen Autofahrern durch den Kopf gehen, bevor sie eine rote Ampel überfahren. Dass das Fahren über eine rote Ampel nicht nur eine Gefährdung für andere Verkehrs­teil­nehmer und Fußgänger darstellt, sondern auch Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach sich ziehen kann, dämmert dem Fahrer meistens erst zu spät: Dann, wenn sie an der Kreuzung geblitzt werden oder im Rückspiegel das Blaulicht der Polizei aufflackert. Doch mit welchem Bußgeld und wieviel Punkten in Flensburg muss der PKW-Fahrer rechnen, der über eine rote Ampel gefahren ist und erwischt wurde?

Was ist ein einfacher Rotlicht­verstoß?

Entscheidend für die Höhe Ihres Bußgeldes ist, wie lange die Ampel bereits rot war. Überfährt das Auto die rote Ampel innerhalb maximal einer Sekunde, nachdem sie von gelb auf rot sprang, handelt es sich laut Bußgeld­katalog um einen einfachen Rotlicht­verstoß. Der Bußgeld­katalog sieht für diesen ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg vor. Fahran­fänger in der Probezeit müssen nach einem einfachen Rotlicht­verstoß neben dem Bußgeld zudem damit rechnen, dass ihre Probezeit verlängert wird und sie an einem Aufbau­seminar teilnehmen müssen. Diese Tabelle zeigt, was ein einfacher Rotlicht­verstoß im Detail kostet:

Einfacher Rotlichtverstoß: Welche Strafe droht und wie hoch ist das Bußgeld

Was ist ein qualifi­zierter Rotlicht­verstoß?

Einen qualifi­zierten Rotlicht­verstoß haben Sie laut Bußgeld­katalog begangen, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot zeigte oder durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrs­teil­nehmer gefährdet wurden. Führt der Rotlicht­verstoß zu einer Sachbe­schä­digung, handelt es sich ebenfalls um einen qualifi­zierten Rotlicht­verstoß. Dieses Vergehen ist mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro deutlich teurer als der einfache Rotlicht­verstoß. Zudem muss der Fahrer bei einem qualifi­zierten Rotlicht­verstoß neben dem Bußgeld­be­scheid auch mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Da der Führer­schein nach der Punkte­reform im Jahr 2014 schon bei acht Punkten in Flensburg ganz entzogen wird, können zwei Punkte vor allem für Menschen, die viel mit dem auto unterwegs sind, eine erhebliche Belastung darstellen. Aber nicht nur für Vielfahrer, die im Beruf auf ihren Führer­schein angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, gegen die Strafe nach einem Rotlicht­verstoß Einspruch einzulegen. "Es kommt nicht selten vor, dass Rotlicht­verstöße und die entspre­chenden Bußgeld­be­scheide auf technische Fehler zurückgehen. Eine defekte Ampelschaltung ist nur ein Beispiel", sagt Rechts­an­wältin Gesine Reisert, Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein. (DAV). Diese Tabelle zeigt, was ein qualifi­zierter Rotlicht­verstoß im Detail kostet:

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Welche Strafe droht und wie hoch ist das Bußgeld

Was Sie bei einem Rotlicht­verstoß tun sollten

1. Schweigen

Wie fast immer im Verkehrsrecht gilt auch, nachdem Sie eine rote Ampel überfahren haben: Schweigen ist zunächst die beste Vertei­digung. Das gilt gerade dann, wenn Sie unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei angehalten werden. Die Gefahr ist groß, sich durch unvorsichtige Aussagen selbst zu überführen.

Wer geblitzt wurde, bekommt zunächst einen Brief. Mit diesem Anhörungsbogen versucht die Behörde, den Halter des Fahrzeugs sowie den Fahrer zu ermitteln. "Antworten Sie unter keinen Umständen auf das Schreiben. Machen Sie keine Angaben zur Sache", rät die Verkehrs­rechtlerin Gesine Reisert.

Schon zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen. Gemeinsam können Sie die nächsten Schritte planen. Spätestens nach Zugang eines Bußgeld­be­scheids wird dieser Schritt unverzichtbar, um diesen auf Fehler prüfen zu können. Beim Vorgehen gegen Bußgeld und Punkte gibt es weitere Ansatz­punkte.

2. Messtechnik prüfen

Bei einem einfachen Rotlicht­verstoß reicht in der Regel die Zeugen­aussage eines Polizisten als Beweis aus. Bei einem qualifi­zierten Rotlicht­verstoß muss die Polizei hingegen nachweisen, dass die rote Ampel tatsächlich schon länger als eine Sekunde rot war.

Dies geschieht in der Regel mit Hilfe eines sogenannten Ampelblitzers. Dabei handelt es sich um eine Messanlage, die mit Indukti­ons­schleifen versehen ist und genau erfasst, wann das Auto die Haltelinie überfährt. Am Ende hält der Blitzer den vermeint­lichen Rotlicht­verstoß fest. "Vor allem auf stark befahrenen Straßen kann es passieren, dass sich die Indukti­ons­schleife verschiebt und nicht mehr zuverlässig misst", sagt Gesine Reisert vom DAV. Auch nicht geeichte oder falsch kalibrierte Anlagen können ein Ansatz sein, um die Messung anzufechten.

3. Ampelschal­tungen anzweifeln

Auch Ampeln machen Fehler: Vor allem zu kurze Gelbphasen können den Rotsünder entlasten und für einen erfolg­reichen Einspruch sorgen. Innerorts muss die Gelb-Phase je nach erlaubter Geschwin­digkeit mindestens zwischen drei und fünf Sekunden dauern. Zeigt die Ampel kürzer gelb, kann der betroffene Fahrer anführen, dass er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und das Überfahren der roten Ampel unvermeidlich gewesen sei.

Gelegentlich kommt es aber zu noch gravie­renderen Fehlschal­tungen. "Auch wenn es wie eine schlechte Ausrede klingt, gibt es tatsächlich Fälle, in denen eine Ampel grün anzeigt, obwohl sie eigentlich rot zeigen sollte", so Gesine Reisert. In solchen Fällen kann der Anwalt einen Schaltplan der Ampel oder das Gutachten eines Sachver­ständigen anfordern. Auch in diesem Fall hat ein Einspruch gegen den Rotlicht­verstoß und das damit verbundene Bußgeld Aussichten auf Erfolg.

4. Beweisfoto muss eindeutig sein

Eine weitere Hürde für die Behörden ist die eindeutige Identi­fi­zierung der Person, die gefahren ist. Sofern die Polizei den Sünder nicht auf frischer Tat ertappt, ist das Foto des Blitzers der entscheidende Beweis. Um den Fahrer festzu­stellen, dürfen die Behörden auch Profil­bilder in sozialen Netzwerken prüfen oder den vermeint­lichen Fahrer des Autos zu Hause besuchen. Dennoch ist eine Identi­fi­zierung, die auch vor Gericht bestand hat, gar nicht so einfach.

Um ein Blitzer-Foto zweifelsfrei der Person zuzuordnen, die den PKW gefahren ist, müssen eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen erkennbar sein. Die Qualität der Fotos erfüllt aber oft nicht die Ansprüche, die Gerichte einfordern. Ist das Gesicht des Fahrers beispielsweise durch dessen Hand oder eine Sonnen­blende teilweise verdeckt, ergibt sich nach einem Rotlicht­verstoß die Chance, unerkannt und somit ohne Strafe zu bleiben.

Eine ganz schlechte Idee ist es, eine anderen Fahrer anzugeben, der dann den Punkt oder das Fahrverbot übernehmen soll. "Dabei handelt es sich um eine falsche Verdäch­tigung. Das ist eine Straftat", sagte Rechts­an­wältin Reisert.

5. Indivi­duelle Umstände können strafmildernd sein

Wie bei jedem anderen Vergehen gilt es auch ist bei einem Rotlicht­verstoß die Situation zu berück­sichtigen. Es gibt viele Urteile, die auf ein Fahrverbot verzichteten, weil die Umstände günstig waren. Das gilt vor allem, wenn Sie versehentlich oder wegen einer kurzen Unaufmerk­samkeit über die rote Ampel gefahren sind.

So urteilte das OLG Karlsruhe, dass bei einem Rotlicht­verstoß von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn der Fahrer versehentlich nicht auf die eigene rote Ampel, sondern auf das Grün der Nachbarspur achtet und daraufhin losfährt (AZ: 2 (6) SsBs 558/09). Auch wenn Sie nachweislich zwar die Haltelinie, nicht aber die Kreuzung überfahren, können Sie eine schwere Strafe abwehren. Gleiches gilt, wenn Sie die rote Ampel auf legale Weise "umfahren".

Bei Rot über die Fahrradampel: Rotlich­verstoß

„Wenn ein Fahrrad­fahrer über eine rote Fahrradampel fährt, stellt das einen Rotlicht­verstoß dar“, erklärt Rechts­anwalt Martin Diebold, ebenfalls Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im DAV . Fahrrad­ampeln würden rechtlich nicht anders behandelt als reguläre Ampeln. Radfahrer, die trotz roter Ampel nicht anhalten, riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg – unabhängig davon, ob es eine Fahrradampel oder eine andere Ampel ist.

Auf den Gehweg auszuweichen, wenn die Ampel rot zeigt, ist keine gute Idee. „Wenn der Radfahrer die Fahrradampel gezielt umfährt und danach wieder – noch bei Rotlicht – in den durch die Ampel geschützten Bereich einfährt, liegt ebenfalls ein Rotlicht­verstoß vor“, sagt Rechts­anwalt Diebold.

Zusammen­fassung: Wie Sie bei einem Rotlicht­verstoß vorgehen

  • Hält die Polizei Sie an, nachdem Sie eine rote Ampel überfahren haben, berufen Sie sich auf Ihr Recht zu Schweigen. Machen Sie keine Angaben zum vermeintlichen Rotlichtverstoß. Äußern Sie auch keine Entschuldigung wie "Ich dachte, ich schaffe es noch."
  • Wenn Sie den Anhörungsbogen per Post erhalten: Machen Sie auch hier keine Angaben zum Rotlichtverstoß, den Ihnen die Behörde vorwirft. Ist der Brief an Sie adressiert, können Sie davon ausgehen, dass der Behörde ihre persönlichen Daten bereits vorliegen.
  • Überprüfen Sie, was genau die Behörde Ihnen zur Last legt. Nach dem seit 2014 gültigen Punktesystem kann es heute schneller zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Hier können sie nachschauen, welche Strafe Ihnen droht. Überprüfen Sie, welche Konsequenzen zusätzliche Punkte in Flensburg oder ein vorübergehendes Fahrverbot für Sie hätten. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg in Erfahrung bringen.
  • Vor allem wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind und schon ein Monat Fahrverbot Sie vor große Probleme stellt, kann sich ein Einspruch für Sie lohnen.
  • Sprechen Sie so früh wie möglich mit einem Anwalt oder einer Anwältin. Informieren Sie sich, wie erfolgreich Ihr Einspruch gegen die Strafe und den Bußgeldbescheid sein könnte. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden ‒ auch für eventuelle Gutachten.
  • Geben Sie niemals eine Person als Fahrer an, die nicht am Steuer saß, als der Wagen über die rote Ampel gefahren ist.
Datum
Aktualisiert am
28.09.2018
Autor
pst
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Themen
Auto Bußgeld Strafzettel Straßen­verkehr

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