Der Besuch der Bar ist beendet: Aufs Rad geschwungen und der gute Kilometer nach Hause ist schnell zurückgelegt. Dass man durch den Alkohol im Blut nicht nur seine eigene Sicherheit gefährdet, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer, ist die eine Sache. Darüber hinaus kann dieses Verhalten aber auch eine ganze Menge rechtlichen Ärger mit sich bringen.
Welche Promillegrenzen gelten für Fahrradfahrer?
Wer durch Alkoholeinfluss oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft. So steht es im Strafgesetzbuch (§ 316) und dies gilt auch für Fahrradfahrer.
Konkrete Angaben zur erlaubten Promillezahl sind nicht angegeben, doch haben sich durch die Rechtsprechung Obergrenzen herausgebildet. Dabei muss zwischen zwei Werten unterschieden werden.
Fall 1: 0,3 bis 1,6 Promille
Bei einem dazwischenliegenden Promillewert kann es zu strafrechtlichen Folgen kommen, wenn der Fahrradfahrer den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht. Allerdings muss die Polizei in diesem Fall nachweisen, dass das Fehlverhalten auf den alkoholisierten Zustand zurückzuführen ist.
Fall 2: ab 1,6 Promille
Ab diesem Wert liegt eine absolute Fahruntauglichkeit vor, die bei Autofahrern bei 1,1 Promille liegt. Das bedeutet, dass man eine Straftat begeht, wenn man derart alkoholisiert auf sein Fahrrad steigt. Ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt, spielt in diesem Fall keine Rolle beziehungsweise führt dann zu einem noch weiter erhöhten Strafmaß.
MPU, Punkte in Flensburg und Geldstrafe: Welche Strafen drohen?
Im Bußgeldkatalog sind weder Grenzwerte noch Folgen dargelegt. Denn beim alkoholisierten Radfahren handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Die Folgen sind mitunter gravierend.
Handelt es sich um den oben definierten Fall 1 drohen nach der Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters im Mai 2014 zwei Punkte und circa ein Monatsnettogehalt als Geldstrafe – wie hoch der Satz genau ist, hängt vom Einzelfall ab, also der Alkoholkonzentration, der Fahrstrecke oder auch der Frage, ob jemand verletzt wurde.
Christian Janeczek ist Verkehrsrechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und erklärt darüber hinaus: „Normalerweise werden Fahrten von 0,3 bis 0,5 Promille nicht weiter geahndet, da es für die Behörden schwierig ist zu beweisen, dass etwaiges Fehlverhalten im Straßenverkehr aufgrund des alkoholisierten Zustands geschehen ist.“ Je geringer der Alkoholgehalt im Blut sei, desto schwieriger sei es, diesen Nachweis zu erbringen, so Janeczek.
Für den Fall 2 sieht das jedoch anders aus: Auf eine Radfahrt mit 1,6 Promille oder mehr folgen ebenfalls die Strafanzeige, zwei Punkte in Flensburg und ein Monatsnettogehalt als Geldstrafe. Zusätzlich wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, in deren Folge je nach Ergebnis der Entzug der Fahrerlaubnis ebenso stehen kann, wie das Verbot der Nutzung des Fahrrads für einen bestimmten Zeitraum.
Was haben Wiederholungstäter zu befürchten?
Wer zweimal beispielsweise mit einem Wert von 0,6 Promille fahrauffällig wird und diese Vergehen auf den Alkohol zurückzuführen sind, muss ebenfalls eine MPU bestehen.
Christian Janeczek: „Was viele nicht wissen: Auch für alkoholisiertes Autofahren gilt diese Regel, so sie zweimal alkoholauffällig geworden sind und ihr Promillegehalt unter – in diesem Fall – 1,1 Promille liegt.“ Darüber hinaus komme es auch zu einer MPU, wenn einmal alkoholisiert auto- und einmal alkoholisiert fahrradgefahren werde, weiß der Dresdner Verkehrsrechtsexperte.
Wie beschrieben, kommt es ohnehin zu einer MPU, wenn die absolute Fahruntauglichkeit überschritten ist: 1,6 Promille beim Fahrrad, 1,1 beim Auto.
Darf die Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen Radfahrer anhalten und deren Promillewert messen?
Mitunter stellt sich die Frage, wie die Polizei überhaupt auf Radfahrer aufmerksam wird, die mehr als 1,6 Promille im Blut haben, aber gar nicht fahrauffällig werden.
„Die Polizei darf im Rahmen von Verkehrskontrollen auch Radfahrer anhalten. Was sie dabei überprüfen darf und was nicht, unterscheidet sich nicht von den Regeln für Autofahrerkontrollen“, so Janeczek. Hier können Sie detailliert nachlesen, welche Rechte Autofahrer bei Polizeikontrollen haben und dies auf Radfahrer übertragen.
In der Probezeit: Gilt die 0,0-Promille-Grenze auch für das Radfahren?
Für Fahranfänger gilt eine 0,0-Promille-Grenze. Wer sich in der Probezeit befindet, darf nicht mal eine mit Alkohol gefüllte Praline essen, ehe er sich hinter das Steuer setzt.
„Diese Regel gilt für das Radfahren nicht. In der Probezeit gelten die gleichen Obergrenzen wie jenseits dieser zwei Jahre“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek. Allerdings ergänz er: Die Probezeit könne sich bei Verstößen gegen die Alkoholgrenzwerte verlängern.
16 Jahre, kein Führerschein und betrunken auf dem Rad: Drohen Folgen für den späteren Führerschein?
Ja. Solche Vergehen werden der Führerscheinstelle bekannt – auch wenn es noch gar keine Fahrerlaubnis gibt. Verkehrsrechtsexperte Janeczek: „Wer dann einige Jahre später die Erteilung der Fahrerlaubnis beantragt, muss unter Umständen ein positives Gutachten einreichen: den Nachweis einer bestandenen MPU.“
Zusammenfassung
- Es muss unterschieden werden zwischen einem Promillegehalt zwischen 0,3 und 1,6 und einem ab 1,6.
- In ersterem Fall drohen eine Strafanzeige, eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Die Voraussetzung: Man ist fahrauffällig geworden und hat den Straßenverkehr gefährdet.
- Im zweiten Fall ist die absolute Fahruntauglichkeit erreicht. Auch ohne fahrauffällig geworden zu sein, drohen zusätzlich zu den skizzierten Strafen im ersten Fall das erfolgreiche Bestehen einer MPU. So dies nicht gelingt, kann der Führerschein entzogen werden.
- Radfahrer dürfen im Rahmen von Verkehrskontrollen kontrolliert werden. Es gelten die gleichen Regeln wie bei Kontrollen von Autofahrern.
- Wer frisch seinen Führerschein bestanden hat und alkoholisiert Rad fährt, muss zudem mit der Verlängerung der Probezeit rechnen.
- Bei Minderjährigen kann sich alkoholisiertes Radfahren auf den späteren Erwerb der Fahrerlaubnis auswirken: Gegebenenfalls müssen Betroffene nachweisen, eine MPU erfolgreich abgelegt zu haben.
Haben Sie Stress mit den Behörden aufgrund von Verfehlungen im Straßenverkehr? Unsere Verkehrsrechtsexpertinnen und -experten helfen weiter. Sie finden sie hier.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.11.2015
- Autor
- ndm