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Polizei­kon­trolle: Das sind Ihre Rechte

Polizeikontrolle: Rechte und Pflichten, wenn man von der Polizei angehalten wird.
© Quelle: Picture-Factory/fotolia.com

„Pusten“, Kofferraum öffnen, Fragen beantworten: Die Deutsche Anwalt­auskunft verrät, was Sie bei einer Verkehrs­kon­trolle wirklich tun müssen – und was Sie unbedingt vermeiden sollten.

Wenn diese zwei Worte im Rückspiegel aufleuchten, bekommt jeder Autofahrer feuchte Hände: „Stop! Polizei!“ Selbst wenn man überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben, ist eine Verkehrs­kon­trolle eine unangenehme Situation – vor allem dann, wenn man die eigenen Rechte gegenüber den Polizei­beamten nicht kennt. Denn auch wenn die Polizei gemäß § 36 der Straßen­verkehrs-Ordnung jederzeit Verkehrs­kon­trollen durchführen darf, müssen Autofahrer nicht jeder Auffor­derung der Beamten nachkommen. Eine Übersicht der wichtigsten Fragen:

Muss ich Verkehrs­verstöße zugeben?

Mehr als in jeder anderen Lebens­si­tuation gilt bei einer Polizei­kon­trolle: Erst denken, dann reden! Als Autofahrer sollten sie sich genau überlegen, was Sie gegenüber den Beamten sagen. Das gilt vor allem dann, wenn man wegen eines konkreten Verkehrs­ver­stoßes angehalten wird. „Viele Verkehrs­sünder überführen sich durch Ihre unvorsichtigen Angaben selbst“, sagt Rechts­anwalt Jörg Elsner, Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Keinesfalls sollte man ein Delikt gegenüber der Polizei zugegeben – dazu ist man nicht verpflichtet. Schon die Frage, warum man wohl angehalten worden sei, beantwortet man am besten mit einem Schulter­zucken. Ein versöhn­liches „Ja, ja, ich weiß, die Ampel war rot“ kann als Schuld­ein­ge­ständnis gewertet werden. Dadurch wird es fast unmöglich, später gegen einen Bußgeld­be­scheid vorzugehen. Pflicht sind lediglich Angaben zur Person und das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeug­schein. „Bei  allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte“, rät Jörg Elsner vom DAV.

Muss ich „pusten“ und an anderen Alkohol- und Drogentests mitmachen? 

Vor diesem Teil einer Verkehrs­kon­trolle fürchten sich Autofahrer am meisten: Zur Überprüfung der Verkehrs­tüch­tigkeit kann die Polizei verschiedene Tests durchführen. Der bekannteste  ist das „Pusten“ in ein Alcotest-Gerät. Die Beamten nutzen aber ein ganzes Repertoire an anderen Maßnahmen, um Hinweise auf Alkohol- oder Drogen­konsum zu entdecken – zum Beispiel Urintests oder die Überprüfung der Pupillen­re­aktion mit einer Taschenlampe.

Alle diese Tests sind grundsätzlich freiwillig! „Als Autofahrer sind Sie weder verpflichtet zu pusten noch an irgendeinem anderen Test teilzu­nehmen“, sagt Rechts­anwalt Jörg Elsner. Verweigert man den Test, muss man die Beamten allerdings eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Dieser musste lange Zeit eigentlich von einem Richter angeordnet werden.

Seit einer Gesetzes­än­derung im August 2017 ist der Richter­vor­behalt aber de facto abgeschafft. Nun dürfen auch Staats­an­walt­schaft und Polizei­beamte die Blutentnahme anordnen. Dies war bei "Gefahr im Verzug" auch vorher bereits üblich, da durch die zusätzliche Einschaltung eines Staats­anwalts in der Praxis häufig wertvolle Zeit verloren geht, um zeitnah die Blutal­ko­hol­kon­zen­tration festzu­stellen. Für "Gefahr im Verzug" reicht es also schon, wenn die Polizisten einen eindeutigen Alkohol­geruch feststellen und den Verkehrs­sünder überführen wollen, bevor der Alkohol im Blut abgebaut ist.

Einem freiwilligen Test direkt bei der Kontrolle sollte man nur zustimmen, wenn man sich ganz sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben. Denn eine Einwil­ligung in einen freiwilligen Test kann in einem möglichen Verfahren um einen Führer­schein­entzug zum Problem werden.

Darf die Polizei das Auto kontrol­lieren? 

Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummern­schild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbands­kasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durchsuchen dürfen die Polizisten aber nicht.

Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richter­licher Durchsu­chungs­be­schluss nötig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug: „Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richter­lichen Beschluss durchsuchen“, sagt Rechts­anwalt Jörg Elsner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht.

Fazit: Ruhe bewahren

Die wichtigste Verhal­tensregel in der unange­nehmen Situation einer Verkehrs­kon­trolle lautet: Ruhe bewahren. Überlegen Sie sich genau, was Sie sagen und machen Sie nur Angaben, die unbedingt nötig sind. Willigen Sie in keine Tests zur Verkehrs­tüch­tigkeit ein, wenn Sie nicht ein absolut reines Gewissen haben.

Machen Sie deutlich, dass Sie Ihre Rechte kennen, aber bleiben Sie dabei immer höflich und sachlich. Beleidi­gungen oder gar Handgreif­lich­keiten gegenüber den Beamten verschlimmern grundsätzlich die Situation und können sehr teuer werden. In der Regel haben Sie und die Polizisten das gleiche Interesse: möglichst schnell fertig werden.

Benötigen Sie nach einer Verkehrs­kon­trolle rechtliche Beratung? Hier finden Sie eine Anwältin oder einen Anwalt in Ihrer Nähe.

1:37
Datum
Aktualisiert am
03.04.2023
Autor
pst
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Themen
Auto Polizei Strafzettel Straßen­verkehr

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