Alkohol am Steuer

Nachtrunk und Unfall­flucht: Auswir­kungen auf die Versicherung

Vielen sind die Auswir­kungen von falschem Verhalten nach einem Unfall nicht bewusst. Hat jeder noch eine ungefähre Vorstellung von den Strafen einer Alkoholfahrt, werden die zivilrecht­lichen Konsequenzen meist ausgeblendet. Ein teurer Fehler!

In vielen Kfz-Versiche­rungs­ver­trägen ist geregelt, wann die Versicherung nicht zahlen muss. Dazu gehören auch sogenannte Obliegen­heits­ver­let­zungen. Gemeint sind damit hier falsche Angaben ebenso wie eine Unfall­flucht und ein Nachtrunk. Diese erschweren schließlich die Ermittlung des genauen Hergangs. Den Schaden muss der Betroffene dann aus eigener Tasche bezahlen, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Versicherung zahlt nicht bei Nachtrunk und Unfall­flucht

Das Oberlan­des­gericht in Frankfurt am Main hatte einen solchen Fall zu entscheiden (AZ: 3 U 66/13). In den Vertrags­be­din­gungen des Kfz-Versicherers waren Haftungs­be­schrän­kungen bis hin zum Haftungs­aus­schluss bei bestimmten schwer­wie­genden Verhalten aufgeführt. So auch die Unfall­flucht sowie auch alles, was die Aufklärung des Sachverhalts behindert. Dazu gehört auch der Nachtrunk, da er die Feststellung des Blutal­kohols erschwert.

Der Autofahrer fuhr mit 1,84 Promille im Blut gegen einen abgestellten Anhänger. Nachdem er mit einer Person gesprochen hatte, fuhr er weg, ohne seine Personalien zu hinter­lassen. Zu Hause verständigte er später die Polizei. Bei dem Mann wurden 1,84 Promille festge­stellt. Der Mann behauptete, zu Hause wegen des „Schocks“ zwei Bier und zwei Schnäpse getrunken zu haben.

Der Autofahrer musste über 8.000 Euro Schadens­ersatz zahlen. Außerdem erging gegen ihn ein Strafbefehl. Er erhielt 65 Tagessätze zu je 50 Euro. Auch wurde ihm der Führer­schein entzogen.

Die Versicherung versagte den Versiche­rungs­schutz. Dagegen klagte er.

Kein Versiche­rungs­schutz nach Alkoholfahrt

Ohne Erfolg. Die Versicherung durfte die Zahlung ablehnen. Der Mann hatte gegen seine Pflichten aus dem Versiche­rungs­vertrag verstoßen. Die Unfall­flucht allein wog schon schwer. Aber auch der Nachtrunk führte zum Haftungs­aus­schluss der Versicherung. Das Gericht hierzu: „Ein Nachtrunk stellt eine Obliegen­heits­ver­letzung dar, wenn polizeiliche Ermitt­lungen zu erwarten sind.“ Wegen der Unfall­flucht war dies der Fall. Schließlich hatte der Mann hinterher selbst die Polizei informiert.

Der behauptete Nachtrunk wird von den Gerichten oft als Täuschung verstanden. Die Betroffenen wollen damit meist die Feststellung des Alkoho­li­sie­rungsgrads erschweren. Da dies letztlich die Feststellung des Sachverhalts ebenfalls behindert, greifen die Versiche­rungs­klauseln – die Versicherung kann die Zahlung verweigern.

Alkoholfahrt – ein teures Vergnügen

Die DAV-Verkehrs­rechts­anwälte warnen dringend vor einer Fahrt unter Alkohol­einfluss. Bei einem Unfall bleibt man dann auf dem Schaden sitzen. Werden Personen verletzt, können zum Schadens­ersatz auch lebenslange Renten­zah­lungen kommen. In jedem Fall sollte man sich nach einem Unfall anwalt­licher Hilfe versichern. Nur so kann man seine Rechte und Pflichten feststellen lassen.

Quelle: www.verkehrsrecht.de