In vielen Kfz-Versicherungsverträgen ist geregelt, wann die Versicherung nicht zahlen muss. Dazu gehören auch sogenannte Obliegenheitsverletzungen. Gemeint sind damit hier falsche Angaben ebenso wie eine Unfallflucht und ein Nachtrunk. Diese erschweren schließlich die Ermittlung des genauen Hergangs. Den Schaden muss der Betroffene dann aus eigener Tasche bezahlen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Versicherung zahlt nicht bei Nachtrunk und Unfallflucht
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hatte einen solchen Fall zu entscheiden (AZ: 3 U 66/13). In den Vertragsbedingungen des Kfz-Versicherers waren Haftungsbeschränkungen bis hin zum Haftungsausschluss bei bestimmten schwerwiegenden Verhalten aufgeführt. So auch die Unfallflucht sowie auch alles, was die Aufklärung des Sachverhalts behindert. Dazu gehört auch der Nachtrunk, da er die Feststellung des Blutalkohols erschwert.
Der Autofahrer fuhr mit 1,84 Promille im Blut gegen einen abgestellten Anhänger. Nachdem er mit einer Person gesprochen hatte, fuhr er weg, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Zu Hause verständigte er später die Polizei. Bei dem Mann wurden 1,84 Promille festgestellt. Der Mann behauptete, zu Hause wegen des „Schocks“ zwei Bier und zwei Schnäpse getrunken zu haben.
Der Autofahrer musste über 8.000 Euro Schadensersatz zahlen. Außerdem erging gegen ihn ein Strafbefehl. Er erhielt 65 Tagessätze zu je 50 Euro. Auch wurde ihm der Führerschein entzogen.
Die Versicherung versagte den Versicherungsschutz. Dagegen klagte er.
Kein Versicherungsschutz nach Alkoholfahrt
Ohne Erfolg. Die Versicherung durfte die Zahlung ablehnen. Der Mann hatte gegen seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen. Die Unfallflucht allein wog schon schwer. Aber auch der Nachtrunk führte zum Haftungsausschluss der Versicherung. Das Gericht hierzu: „Ein Nachtrunk stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, wenn polizeiliche Ermittlungen zu erwarten sind.“ Wegen der Unfallflucht war dies der Fall. Schließlich hatte der Mann hinterher selbst die Polizei informiert.
Der behauptete Nachtrunk wird von den Gerichten oft als Täuschung verstanden. Die Betroffenen wollen damit meist die Feststellung des Alkoholisierungsgrads erschweren. Da dies letztlich die Feststellung des Sachverhalts ebenfalls behindert, greifen die Versicherungsklauseln – die Versicherung kann die Zahlung verweigern.
Alkoholfahrt – ein teures Vergnügen
Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte warnen dringend vor einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Bei einem Unfall bleibt man dann auf dem Schaden sitzen. Werden Personen verletzt, können zum Schadensersatz auch lebenslange Rentenzahlungen kommen. In jedem Fall sollte man sich nach einem Unfall anwaltlicher Hilfe versichern. Nur so kann man seine Rechte und Pflichten feststellen lassen.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.12.2016
- Autor
- red