Die erste Voraussetzung dafür, überhaupt nur daran zu denken, sein Kind mit auf dem Zweirad mitzunehmen: Das Motorrad oder der Motorroller muss für zwei Personen zugelassen sein.
Wenn dem so ist, steht zumindest das Alter des Kindes einer gemeinsamen Fahrt nicht im Wege. Denn weder in der Straßenverkehrsordnung noch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist ein Mindestalter angegeben. In letzterer sind allerdings Voraussetzungen genannt, die für alle Beifahrer – egal welchen Alters – gelten.
So müssen neben einem Sitz für Beifahrer für diese auch Fußstützen und ein Haltesystem installiert sein.
Besondere Regeln für Motorrad-Mitfahrer unter sieben Jahren
Auch wenn es hier zunächst an einer Altersbegrenzung fehlt, gibt es diesbezüglich gleichwohl Bestimmungen. Kinder unter sieben Jahren dürfen nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz sowie Radverkleidungen montiert sind, damit die Füße nicht in die Speichen geraten können.
Aus dieser geltenden Rechtslage lässt sich also schlussfolgern: Kinder über sieben Jahren dürfen dann auf dem Motorrad oder dem Moped mitfahren, wenn sie erstens in der Lage sind, sich festzuhalten und zweitens, wenn sie so groß sind, dass sie mit beiden Füßen die Fußrasten sicher erreichen. Ist dem nicht so, müssen sie zu Hause bleiben: Denn für den speziellen Sitz für die Kleinsten sind sie zu alt.
Auch Beifahrer müssen Schutzkleidung tragen
Für alle Beifahrer – egal welchen Alters – besteht selbstverständlich eine Helmpflicht. Kinder brauchen entsprechend passende Kinderhelme. Zudem bedarf es zumindest auf Motorrädern auch spezielle Schutzkleidung. Hier sollten Eltern darauf achten, dass diese nicht aus Kunststoff besteht, da sich diese Kleidung im Falle eines Sturzes und der damit einhergehenden Reibungshitze in die Haut einbrennen kann.
Inzwischen gibt es vielerorts – und sei es im Internet – eine Vielzahl an speziell für Kinder produzierte Schutzkleidung. Angefangen bei Helmen über Jacken und Hosen bis hin zu Stiefeln und Handschuhen. Einige Anbieter geben Eltern zudem die Möglichkeit, die Kleidung zu leihen, da Kinder ja schnell aus passendem herauswachsen.
Mehr eine Gewissens- als eine rechtliche Frage
Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Es ist weniger eine rechtliche als vielmehr eine Gewissensfrage der Eltern, die mit sich ausmachen müssen, ob es eine gute Idee ist, Kinder auf dem Motorrad oder dem Moped mitzunehmen. Bei Mopeds gilt in aller Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, hier lassen sich mögliche Folgen eher abschätzen. Doch mit über 100 Sachen auf der Autobahn mit dem Kind? Eltern von sehr jungen Kindern sollten diese Fragen eher verneinen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.07.2015
- Autor
- ndm