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Fahrgemeinschaften

Mitfahr­ge­le­genheit: Versiche­rungs­fragen bei Unfällen

Frühlich beginnt die Fahrt mit der Mitfahrgelegenheit - doch vor Unfällen schützt das natürlich nicht. Welche Versicherung wann und für was greift. © Quelle: corbisrffancy/fotolia.com

Viele Reisende nutzen Mitfahr­zen­tralen, um preiswert ihr Ziel zu erreichen - oder um mögliche Bahnstreiks zu umgehen. Kommt es auf einer Fahrt zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wie die Mitfahrer abgesichert sind. Braucht man eine Insassen­ver­si­cherung bei einer Fahrge­mein­schaft oder genießt man als Mitfahrer ohnehin einen Versiche­rungs­schutz? Die Deutsche Anwalt­auskunft hat alle Antworten.

Seit vielen Jahren verzeichnen Mitfahr­ge­le­gen­heiten für längere Fahrten über deutsche Autobahnen stetig Zuwachs. Vor möglichen Unfällen sind diese zufällig zusammen­ge­wür­felten Gruppen natürlich nicht gefeit, sodass Mitfahrer immer wieder vor der Frage stehen: Wer haftet wann und für was im Schadensfall?

Der Fahrer verursacht einen Unfall: Wie ist die Fahrge­mein­schaft versichert?

Ereignet sich ein Unfall mit einem Auto, das eine Fahrge­mein­schaft bildet und trägt der Fahrer Schuld daran, sind alle Mitfahrer grundsätzlich über die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung des Halters beziehungsweise des Fahrers versichert.

Normalerweise haftet der Halter des Fahrzeugs. Wenn dieser nicht auch der Fahrer ist, haftet letzterer nur bei eigenem Verschulden.

Eine häufig diskutierte Frage in Internetforen ist die nach der unbegrenzten Deckungssumme. Gesetzlich vorgeschrieben beträgt die Mindest­ver­si­che­rungssumme bei Personen­schäden 7,5 Millionen Euro und pro einzelnen Mitfahrer 2,5 Millionen Euro. Doch kann diese Mindest­ver­si­che­rungssumme überschritten werden, etwa bei Unfällen mit einer in der Folge langen Wachko­maphase und entsprechend hohen Behandlungs- und Pflege­kosten eines Mitfahrers.

Dennoch empfiehlt Rechts­anwalt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) eine solche Erhöhung der Deckungssumme nicht generell: „In 99,9 Prozent der Fälle reichen die 7,5 Millionen Euro aus. Wer ganz sicher gehen will, kann diese Deckungssumme natürlich erhöhen.“ Das gelte dann allerdings nicht nur für Anbieter von Mitfahr­ge­le­gen­heiten. Denn auch gegenüber Famili­en­an­ge­hörigen hafte beispielsweise ein Halter beziehungsweise der Fahrer. „Das Famili­en­privileg gilt im Straßen­verkehr nicht“, so Janeczek.

Wie sind Mitfahrer versichert, wenn den Fahrer keine Schuld am Unfall trifft?

In diesem Fall können Mitfahrer vom Fahrer dennoch Schmer­zensgeld verlangen, denn hier greift die so genannte Gefähr­dungs­haftung. Sie besagt: Halter haften für Schäden gegenüber den Insassen. Die Ansprüche können die betroffenen Mitfahrer direkt an den Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherer richten. Hier liegt die Deckungssumme allerdings niedriger: bei 600.000 Euro im Höchstfall.

Zudem kann das Unfallopfer auch vom Unfall­ver­ur­sacher mit Entschä­digung etwa in Form von Schmer­zensgeld rechnen. Sowohl der Halter des Fahrzeuges, in dem das Opfer saß, als auch Fahrer und Halter eines womöglich vorhandenen Verursa­cher­fahr­zeuges, haften als Gesamt­schuldner. 

Sollten Beifahrer eine Haftungs­be­schrän­kungs­er­klärung unterzeichnen?

Fahrer können eine so genannte Haftungs­be­schrän­kungs­er­klärung mitbringen und sie von den Beifahrern unterzeichnen lassen. Sie regelt, dass Mitfahrer auf eigene Gefahr mitfahren und mit Ausnahmen wie in Fällen grober Fahrläs­sigkeit oder Vorsatz auf Ersatz­leis­tungen verzichten – insofern diese nicht durch eine Versiche­rungs­leistung ohnehin abgedeckt sind.

Konkret wird dies bei der Beschä­digung von Gegenständen, die nicht üblicherweise am Körper mitgeführt werden, wie etwa eine Brille, die Kleidung und die Geldbörse. „Reisegepäck wird im Schadensfall von keiner Versicherung des Verursachers ersetzt. Um als Verursacher nicht selber zahlen zu müssen, kann eine solche Erklärung vor der Fahrt von den Mitfahrern unterzeichnet werden“, erklärt Verkehrs­anwalt Janeczek.

Natürlich müssen sie die Erklärung nicht unterzeichnen – andererseits muss der Fahrer diese Personen dann auch nicht in seinem Auto mitnehmen.

Geht nun doch der Laptop oder das Musikin­strument bei einem Unfall kaputt, können Mitfahrer zuvor diese in die Policen zum Beispiel ihrer Reisege­päck­ver­si­cherung oder der Hausrats­ver­si­cherung aufnehmen. Manche übernehmen die Ersetzungs­kosten. Wer über beides nicht verfügt aber oft Mitfahr­ge­le­gen­heiten nutzt, sollte über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken.

Braucht man als Mitfahrer eine spezielle Insassen­ver­si­cherung?

„Nein“, sagt der Rechts­anwalt aus Dresden. „Eine solche Versicherung ist nicht notwendig, da Personen­schäden über die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung gedeckt sind.“

Gelten diese Regeln auch für die gewerbliche Beförderung?

Mitfahr­ge­le­gen­heiten nehmen in aller Regel Geld, um die eigenen Betriebs­kosten am Wagen und der Fahrt zu decken – ein gewerb­liches Geschäft ist es in den seltensten Fällen.

Die hier genannten versiche­rungs­tech­nischen Regelungen gelten aber auch nur für die nichtge­werbliche Beförderung. Wer allerdings Geld mit solchen Fahrten verdient, könnte in Schwie­rig­keiten geraten. Rechts­anwalt Janeczek: „Für die Mitfahrer ändert sich dadurch zwar nichts, doch greift die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung für den Fahrer oder Halter des Wagen nicht, sollte es zu einem Unfall kommen.“ Das könnte Betroffenen teuer zu stehen kommen.

Zusammen­fassung: Das müssen Mitfahrer zu Versiche­rungen wissen

  • Sollte ein Unfall zu Verletzungen der Mitfahrer führen, springt die Kfz-Versicherung des Fahrers/Halters ein.
  • Wenn ein Fremder der Unfallverursacher ist, haften sowohl der eigenen Fahrer/Halter, als auch der des Verursacherwagens.
  • Versichert sind Gegenstände, die am Körper sind/liegen. Gepäck ist nicht automatisch versichert – außer man hat eine private Versicherung, die dafür aufkommt.
  • Mitfahrer müssen keine Haftungsbeschränkungserklärung unterzeichnen.

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Datum
Aktualisiert am
23.01.2017
Autor
ndm/red
Bewertungen
14894
Themen
Autounfall Haftpflicht­ver­si­cherung Reisen Versicherung

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