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Verkehrs­über­wachung

Kommunen planen „Bürger-Blitzer“

Der nette Blitzer von nebenan: Künftig darf jedermann den Verkehr überwachen. © Quelle: Gettyimages/Westend61/Dirk Vorderstraße

Deutschlands Autofahrer müssen sich auf deutlich mehr Geschwin­dig­keits­kon­trollen einstellen. Wie die Deutsche Anwalt­auskunft aus Justiz­kreisen erfahren hat, planen verschiedene Kommunen eine grundsätzliche Reform der Verkehrs­über­wachung: Künftig soll jeder Bürger Geschwin­dig­keits­kon­trollen durchführen können. Entspre­chende Feldversuche sollen im Sommer im Saarland und in Sachsen-Anhalt beginnen.

Das Prinzip der Bürger-Blitzer ist einfach: Jeder Bürger kann künftig selbst Geschwin­dig­keits­mes­sungen durchführen, Temposünder blitzen und das Beweisfoto dann an die Behörden weiter­leiten.

Die Kommunen erhoffen sich von den neuen Blitzern deutlich höhere Einnahmen und eine Entlastung der eigenen Mitarbeiter und der Polizei. „Wir nutzen dabei auch das Wissen unserer Bürger. Schließlich kennt niemand besser die Gefahren­schwer­punkte als die Menschen, die dort leben“, sagt ein Mitarbeiter einer südsaar­län­dischen Gemeinde, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Grundsätzlich soll jeder Bürger sich zum Blitzen melden können. Einzige Voraus­setzung für den freiwilligen Einsatz ist eine zweitägige Schulung, in der Verkehrsrecht und der Umgang mit der Überwa­chungs­technik gelehrt werden. Für die Anschaffung der rund 20.000 Euro teuren mobilen Messgeräte sollen die blitzenden Bürger selbst verant­wortlich sein.

Bei eifrigem Einsatz könnten sich diese Kosten aber schnell amorti­sieren: Je nach Kommune sollen die Freiwilligen zwischen 8 und 12 Prozent der Bußgelder, die sie eingetrieben haben, behalten dürfen. Spezielle Prämien sind für jeden überführten Temposünder vorgesehen, der seinen Führer­schein verliert. „Je mehr der Bürger blitzt, desto höher sind seine Einnahmen – und unsere. Das ist ein fairer Deal“, sagt der Mitarbeiter der saarlän­dischen Gemeinde.

Verkehrs­rechts­experten sehen die geplante Libera­li­sierung der Geschwin­dig­keits­mes­sungen kritisch. „Der Bürger-Blitzer ist ein weiterer Schritt hin zur vollständigen Überwachung des öffent­lichen Raumes“, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft und äußert verfas­sungs­rechtliche Bedenken: „Ich gehe davon aus, dass der Bürger-Blitzer früher oder später vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht landet – mit ungewissem Ausgang“, so Walentowski.

Der Experte rechnet zudem mit einer hohen Fehlerquote der Bürger-Blitzer. Ein beweis­si­cheres Foto sei kein einfacher Schnapp­schuss. Wenn es schon Fehler bei polizei­lichen Messver­fahren gebe, sei dies bei Bürger-Blitzern ganz sicher auch der Fall. Für seinen eigenen Berufsstand sieht Walentowski die Öffnung des Blitzer­marktes durchaus positiv: „Wir Anwälte werden sicher auch davon profitieren.“

Liebe Leserinnen und liebe Leser: Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch glauben, dass es wirklich zu den Bürger-Blitzern kommen wird, hat unser Aprilscherz wunderbar funktioniert. Aber wer weiß das schon: Manchmal wird aus Spaß ja doch schneller Ernst als einem lieb ist.

Datum
Aktualisiert am
07.04.2015
Autor
pst
Bewertungen
9268 8
Themen
Auto Bußgeld Strafzettel Straßen­verkehr

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