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Cannabis am Steuer

Kiffen und Autofahren: Führer­schein­entzug erlaubt?

Kiffen am Steuer ist nicht erlaubt. Ab welchem THC-Gehalt im Blut ist aber der Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt? Das musste nun ein Gericht entscheiden. © Quelle: janifest/fotolia.com

Verkehrs­ge­richtstag 2018: Grenzwert von 1 ng/ml nicht nachvoll­ziehbar

Dass Alkohol­konsum verkehrs­rechtlich anders behandelt wird als Cannabis­konsum war ein Schwer­punktthema des Verkehrs­ge­richtstages 2018 in Goslar. Die Anwältinnen und Anwälte der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im DAV bezweifeln, ob die unterschiedliche Behandlung gerecht­fertigt ist. Außerdem muss, so die Experten weiter, darüber nachgedacht werden, wie das Verkehrsrecht mit dem legalen Konsum von THC umgeht. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die Cannabis aus medizi­nischen Gründen konsumieren.

„Die unterschiedliche Fahreig­nungs­be­trachtung zwischen Alkohol­konsum und Cannabis­konsum ist nicht nachvoll­ziehbar“, betont Rechts­anwalt Christian Janeczek. Nicht nachvoll­ziehbar sei auch, warum die Verwal­tungs­ge­richte nicht dem von der Grenzwert­kom­mission bereits 2015 empfohlenen Richtwert von einer THC Konzen­tration von 3 ng/ml im Blutserum folgen.

Die Grenzwert­kom­mission hat gemeint, dass man ab dann von einer Trennung von privatem Konsum und der Tauglichkeit am Straßen­verkehr teilzu­nehmen nicht mehr sprechen könnte. Die Grenzwerte hielten nicht nachvoll­ziehbar weiterhin an 1 ng/ml fest. „Es steht in Frage, ob die Praxis der Gerichte wissen­schaftlich belegbar ist, wenn beim Alkohol Bedenken erst ab 1,6 Promille bestehen“, so Janeczek weiter. Für die Verkehrs­si­cherheit komme es allein darauf an, ob der Betroffene zwischen Konsum und Teilnahme am Straßen­verkehr trennen könne.

Fazit: Wenn Cannabis, dann lange Wartezeit

Sowohl bei Alkohol-, als auch bei Drogen­konsum gilt generell: nicht hinter das Steuer setzen. Diese Verkehrs­teil­nehmer gefährden nicht nur sich, sondern auch alle anderen auf der Straße. Für Cannabis­kon­su­menten gilt das in besonderem Maße.

Ein Nanogramm kann nicht genau ausgemacht werden, wer einmal an einem Joint zieht, hat allerdings bereits mehr davon im Blut. Ähnlich wie bei der Promil­le­be­stimmung, gilt auch hier: Genau lässt sich das theoretisch nie sagen. Wer aber kifft, sollte einen gehörigen und langen „Sicher­heits­abstand“ wahren, ehe er zur nächsten Autofahrt ansetzt. Die endet sonst womöglich böse.

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Datum
Aktualisiert am
15.02.2018
Autor
ndm
Bewertungen
15898
Themen
Auto Cannabis Drogen­miss­brauch Führer­schein Gericht

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