Unfälle

Grün-Abbieger muss auf Fußgänger achten

Rote Ampel überfahren: Was droht bei einem einfachen Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren: Was droht Ihnen bei einem Rotlichtverstoß? © Quelle: DAV

Ein Autofahrer, der bei Grün nach links abbiegt, muss auf Fußgänger achten, die bei grüner Fußgän­gerampel die Straße überqueren. Die Frage kann aber sein, ob Fußgänger bei einem Unfall mithaften, wenn sie blindlings den Überweg nutzen.

Eine Mithaftung kann in Betracht kommen. Denn auch Fußgänger, die bei Grün die Ampel benutzen, müssen auf querende Fahrzeuge achten. Dabei sind die Ansprüche aber nicht so hoch. Ein kurzer Seitenblick reicht. Kommt es dann zum Unfall, haftet der Kfz-Fahrer allein. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Dresden (AZ: 7 U 568/14).

Unfall von Lkw und Fußgänger

Die Ampel zeigte für den Lkw-Fahrer Grün. Er fuhr los und wollte nach links abbiegen. Gleich­zeitig nutzte eine Fußgängerin den Ampelübergang, ebenfalls bei Grün. Da der Lkw-Fahrer die Fußgängerin übersehen hatte, lief sie in den Lkw hinein. Vor Gericht ging es um die alleinige Haftung des Lkw-Fahrers.

Vorsicht beim Linksab­biegen

Dieser lehnte eine alleinige Haftung ab. Er habe die Fußgängerin wegen einer Gebäudeecke vorher nicht sehen können. Das hielt das Gericht ihm vor: Gerade dann hätte er besonders vorsichtig fahren und sich vergewissern müssen, ob nicht Fußgänger den Ampelüberweg nutzten.

Auch bei grüner Ampel müssen Fußgänger achtsam sein

Zwar dürfen Fußgänger nicht blindlings loslaufen, es reicht jedoch, wenn sie einen Seitenblick zur Vergewis­serung nutzen. Wer schon auf dem Überweg ist, muss nicht ständig auf querende Fahrzeuge achten. Vor allem nicht, wenn es keine konkreten Anhalts­punkte für eine Gefährdung gibt, wie etwa die hohe Geschwin­digkeit oder starke Beschleu­nigung eines Fahrzeugs. Andernfalls hätten die Fußgänger keine Chance, es bei grüner Ampel auf die andere Seite zu schaffen, so das Gericht.

Der Lkw-Fahrer haftet also allein. Bei einem Unfall ist es wichtig, dass man sich von einem Rechts­anwalt vertreten lässt. Nur so kann man auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung verhandeln.

Für Unfallopfer muss die gegnerische Versicherung auch die Anwalts­kosten übernehmen.

Quelle: www.verkehrsrecht.de