
Eine Mithaftung kann in Betracht kommen. Denn auch Fußgänger, die bei Grün die Ampel benutzen, müssen auf querende Fahrzeuge achten. Dabei sind die Ansprüche aber nicht so hoch. Ein kurzer Seitenblick reicht. Kommt es dann zum Unfall, haftet der Kfz-Fahrer allein. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (AZ: 7 U 568/14).
Unfall von Lkw und Fußgänger
Die Ampel zeigte für den Lkw-Fahrer Grün. Er fuhr los und wollte nach links abbiegen. Gleichzeitig nutzte eine Fußgängerin den Ampelübergang, ebenfalls bei Grün. Da der Lkw-Fahrer die Fußgängerin übersehen hatte, lief sie in den Lkw hinein. Vor Gericht ging es um die alleinige Haftung des Lkw-Fahrers.
Vorsicht beim Linksabbiegen
Dieser lehnte eine alleinige Haftung ab. Er habe die Fußgängerin wegen einer Gebäudeecke vorher nicht sehen können. Das hielt das Gericht ihm vor: Gerade dann hätte er besonders vorsichtig fahren und sich vergewissern müssen, ob nicht Fußgänger den Ampelüberweg nutzten.
Auch bei grüner Ampel müssen Fußgänger achtsam sein
Zwar dürfen Fußgänger nicht blindlings loslaufen, es reicht jedoch, wenn sie einen Seitenblick zur Vergewisserung nutzen. Wer schon auf dem Überweg ist, muss nicht ständig auf querende Fahrzeuge achten. Vor allem nicht, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung gibt, wie etwa die hohe Geschwindigkeit oder starke Beschleunigung eines Fahrzeugs. Andernfalls hätten die Fußgänger keine Chance, es bei grüner Ampel auf die andere Seite zu schaffen, so das Gericht.
Der Lkw-Fahrer haftet also allein. Bei einem Unfall ist es wichtig, dass man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lässt. Nur so kann man auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung verhandeln.
Für Unfallopfer muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten übernehmen.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Autor
- red