Ein Glühwein mit Schuss auf dem Weihnachtsmarkt – warum nicht denken sich viele. Aber Vorsicht ist geboten: Denn beim Glühwein lässt sich nicht immer einschätzen, wie viel Alkohol er tatsächlich enthält. Schon ein Glühwein kann Autofahrer fahruntüchtig machen. Wer alkoholbedingt Fahrfehler begeht oder sogar einen Unfall “baut“, der muss mit einem Strafverfahren und dem Entzug des Führerscheins rechnen. „Ein Führerscheinentzug gilt für mindestens neun Monate“, erklärt der Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Außerdem müsse der Unfallverursacher mindestens drei Monatsgehälter als Geldstrafe zahlen.
Auch an nächsten Tag denken
Ab 0,5 Promille ist der Führerschein auch ohne Unfall für bis zu drei Monate weg, dazu kommen mindestens 500 Euro Geldstrafe und vier Punkte in Flensburg. Dieser Grenzwert kann bereits nach dem zweiten Glühwein erreicht sein. Mit einem Alkoholpegel von 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig: Neben dem Führerscheinentzug drohen dann bis zu sieben Punkte und bis zu 3000 Euro Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Für Fahranfänger gilt eine strikte Null-Promille-Grenze.
Vorsicht geboten ist auch am Tag nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes: „Wenn jemand mit Restalkohol im Blut Auto fährt, dann kann das auch dazu führen, dass er nicht mehr sicher fahren kann“, sagt der Rechtsanwalt Jörg Elsner. „Wird er dann in einem Unfall verwickelt und als Mitursache wird die Alkoholisierung festgestellt, wird er bestraft.“
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red/dpa/tmn