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Weihnachten

Führer­schein schon nach einem Glühwein in Gefahr

Wer alkoholbedingt einen Unfall “baut“, der muss mit einem Strafverfahren und einem Fahrverbot rechnen. © Quelle:Seybert/ fotolia.com

Ein Glas Glühwein kann für Autofahrer schon zu viel sein: Denn der Alkohol­gehalt kann dazu führen, dass Autofahrer ihren Wagen nicht mehr sicher lenken können. Bei Unfällen drohen hohe Strafen.

Ein Glühwein mit Schuss auf dem Weihnachtsmarkt – warum nicht denken sich viele. Aber Vorsicht ist geboten: Denn beim Glühwein lässt sich nicht immer einschätzen, wie viel Alkohol er tatsächlich enthält. Schon ein Glühwein kann Autofahrer fahrun­tüchtig machen. Wer alkohol­bedingt Fahrfehler begeht oder sogar einen Unfall “baut“, der muss mit einem Strafver­fahren und dem Entzug des Führer­scheins rechnen. „Ein Führer­schein­entzug gilt für mindestens neun Monate“, erklärt der Rechts­anwalt Jörg Elsner, Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Außerdem müsse der Unfall­ver­ur­sacher mindestens drei Monats­ge­hälter als Geldstrafe zahlen.

Auch an nächsten Tag denken

Ab 0,5 Promille ist der Führer­schein auch ohne Unfall für bis zu drei Monate weg, dazu kommen mindestens 500 Euro Geldstrafe und vier Punkte in Flensburg. Dieser Grenzwert kann bereits nach dem zweiten Glühwein erreicht sein. Mit einem Alkoholpegel von 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahrun­tüchtig: Neben dem Führer­schein­entzug drohen dann bis zu sieben Punkte und bis zu 3000 Euro Geldstrafe oder eine Freiheits­strafe. Für Fahran­fänger gilt eine strikte Null-Promille-Grenze.

Vorsicht geboten ist auch am Tag nach dem Besuch des Weihnachts­marktes: „Wenn jemand mit Restalkohol im Blut Auto fährt, dann kann das auch dazu führen, dass er nicht mehr sicher fahren kann“, sagt der Rechts­anwalt Jörg Elsner. „Wird er dann in einem Unfall verwickelt und als Mitursache wird die Alkoho­li­sierung festge­stellt, wird er bestraft.“

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red/dpa/tmn
Bewertungen
1587
Themen
Auto Autounfall Führer­schein Unfall Unfall­ver­si­cherung

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