540.000 Euro fürs „Schwarzfahren“: Fußballstar Marco Reus muss kräftig dafür büßen, dass er jahrelang ohne Fahrerlaubnis Auto fuhr. Auch wenn Reus damit vermutlich einen der saftigsten Strafzettel aller Zeiten kassiert, ist er mit seinem Vergehen nicht allein: Im Jahr 2013 wurden in Deutschland nach Angaben des des Kraftfahrtbundesamtes rund 111.000 Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt.
Ihnen drohen dabei die gleichen Konsequenzen wie dem Dortmunder Fußballstar Reus – auch wenn die Strafsumme in den meisten Fällen deutlich niedriger ausfallen dürfte. Die wichtigsten Fragen in der Übersicht:
Welche Strafen sind bei Fahren ohne Fahrerlaubnis möglich?
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsentzug. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man wie Marco Reus noch nie einen Führerschein hatte oder die Fahrerlaubnis wegen anderer Vergehen entzogen wurde.
Wonach richtet sich die Höhe der Strafe?
Nach der Schwere der Tat. In milden Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einstellen, noch bevor es zu einer Anklage kommt. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Fahranfänger es nicht mehr abwarten kann und einen Tag, bevor er den Führerschein erhält, am Steuer erwischt wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann vom Ausschuss Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Freiheitsstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kämen vor allem dann in Frage, wenn jemand bereits vorbestraft ist und erneut erwischt wird.
Die weitaus meisten Verfahren enden aber mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe. Diese wird in Tagessätzen angeben: Die Sätze richten sich nach dem durchschnittlichen Einkommen, das einer Person pro Tag zur Verfügung steht. Aus diesem Grund ist die Strafe für den gut verdienenden Fußballer Marco Reus auch so hoch: Er wurde zur Zahlung von 90 Tagessätzen verurteilt, die bei Reus’ Einkommen 540.000 Euro entsprechen.
„Die Strafe für Reus ist relativ milde, wenn man bedenkt, dass er nachweislich über Jahre mehrfach ohne Fahrerlaubnis unterwegs war“, sagt Rechtsanwalt Dr. Burmann. In der Praxis seien Verurteilungen zu deutlich mehr Tagessätzen nicht unüblich.
Welche Konsequenzen drohen neben einer Verurteilung?
Wenn man ohne Fahrerlaubnis einen Unfall baut, drohen neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch hohe Geldforderungen der Versicherung. „Die Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen“, sagt der Verkehrsrechtler Dr. Burmann. Die Kaskoversicherung könne man sogar ganz verlieren – und damit auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug vollständig sitzen bleiben.
Auch sozialrechtliche Folgen sind nach einer unerlaubten Fahrt möglich. Das Sozialgericht Gießen verhandelte im Februar 2014 beispielweise den Fall eines Mannes, der betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fuhr und einen Unfall verursachte.
Dabei verletzte er sich so schwer, dass er erwerbsunfähig wurde. Den Antrag des Mannes auf eine Rente wegen Erwerbsminderung lehnte die Rentenversicherung aber ab, denn die Minderung sei Folge einer Straftat, so die Versicherung. Dieser Argumentation folgten die Richter und der Mann ging leer aus (AZ: S 4 R 158/12).
Hat man Nachteile, wenn man nach einer Verurteilung den Führerschein machen möchte?
Marco Reus hat angekündigt, schnellstmöglich seinen Führerschein nachholen zu wollen. Unter Umständen muss er vorher noch eine andere Hürde überwinden: Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). “Eine MPU kann vor der Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung zur Führung eines Fahrzeuges bestehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann.
Ob eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis diesen Zweifel begründet, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Verkehrsbehörde.
Wird man auch bestraft, wenn man sein Fahrzeug einem „Schwarzfahrer“ überlässt?
Ja. Den kleinen Bruder oder den besten Kumpel ohne Führerschein nur mal kurz ans Steuer zu lassen, ist keine gute Idee. „Wer einem Fahrer ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug überlässt, macht sich ebenfalls strafbar“, sagt Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann. In diesem Fall wird man genauso bestraft wie der unerlaubt Fahrende selbst – mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft.
Auch wenn der Halter nicht weiß, dass er sein Fahrzeug jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis überlässt - etwa weil der ein Fahrverbot verschweigt – droht eine Strafe wegen Fahrlässigkeit. Diese fällt mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe allerdings geringer aus.
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.12.2014
- Autor
- pst