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Strassenverkehr

Fahrrad­unfall wegen kaputtem Radweg: Chance auf Schadens­ersatz?

Die Hälfte aller Fahrrad­unfälle in Deutschland kommt nicht durch Kollisionen mit anderen Verkehrs­teil­nehmern zustande, sondern durch Strassenbelag. Rechtlich verant­wortlich sind dafür die Kommunen. Aber haben betroffene Unfallopfer eine realis­tische Chance auf Entschä­digung durch die öffentliche Hand?

Die Zahl der Radfahrer ist in Deutschland in den letzten Jahren gerade in vielen Städten stark gestiegen. Vermehrt haben sich allerdings auch die Unfälle mit Radfahrern von Jahr zu Jahr. Ein Grund ist auch die zunehmende Zahl von kaputten Radwegen. Im Falle eines Unfalles können Radfahrer aber selten mit Schaden­ersatz rechnen. „Die Gerichte sind gegenüber den Kommunen, die für die Unterhaltung und somit Sicherheit auf Radwegen zuständig sind, sehr nachsichtig“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft. 

Schadens­ersatz bei Fahrrad­un­fällen: Gerichte im Umgang mit Kommunen milde

Meist urteilen die Richter zu Ungunsten der verunfallten Radfahrer mit dem Hinweis, die Schäden wären ja erkennbar gewesen.Damit hätte der Fahrrad­fahrer die Möglichkeit gehabt, die in Frage kommende Stelle zu umfahren. Radfahrer sind nicht verpflichtet auf einem Radweg zu fahren, wenn dieser erkennbare Schäden aufweist. „Es reicht aber nicht, dass nur an einzelnen Stelle der Belag kaputt ist“, weist Swen Walentowski auf die geltende Rechtslage hin. 

Weitere Informa­tionen über Schäden auf Radwegen und die rechtlichen Vorschriften, bietet der oben einsehbare Videobeitrag.

    Datum
    Aktualisiert am
    17.06.2016
    Autor
    red
    Bewertungen
    475
    Themen
    Fahrrad Straßen­verkehr

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