
Der ehemalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt war begeistert, als er die neuen Zahlen zur Helmquote in Deutschland vorstellte: „Das sind erfreuliche Zahlen, denn Helme können Leben retten. Trotzdem dürfen wir nicht nachlassen, für das Helmtragen zu werben.“ Den Zahlen des Ministeriums nach greifen immer mehr Fahrer zum Helm, bevor sie aufs Rad steigen. Bei Erwachsenen sind die Zuwächse allerdings gering. Anders ist das bei Kindern bis zehn Jahre. Bei ihnen ist die Helmquote stark gestiegen. Rund 75 Prozent aller sechs bis zehn Jahre alten Radler tragen inzwischen einen Helm, wenn sie unterwegs sind - ein Anstieg gegenüber 2012 und 2011, als nur 66 und 56 Prozent behelmt fuhren.
In Deutschland existiert keine allgemeine Helmpflicht - anders als etwa in Finnland oder in Australien. Allerdings sind diese beiden Länder international eher die Ausnahme. Wenn es in Ländern überhaupt eine Helmpflicht gilt, dann gilt diese nur für Kinder und Jugendliche.
Haften Kinder bei einem Unfall?
Obwohl es in der Bundesrepublik keine gesetzliche Pflicht zum Helm gibt, existiert eine „Quasi-Helmpflicht“ zumindest für Kinder, denn Helme sind bei ihnen inzwischen üblich. Bei der Frage einer Mitschuld bei einer Kopfverletzung ohne Helm gilt der Grundsatz: Bis zum zehnten Lebensjahr haften Kinder nicht. Also hängt die Frage, ob Kinder mithaften müssen, entscheidend vom Alter ab.
Aber auch bei zehn und elf Jahre alten Kindern sind Gerichte zurückhaltend, wenn es darum geht, sie mithaften zu lassen. So haben in der Vergangenheit verschiedene Gerichte gegen eine Mitschuld bei Unfällen entschieden, zum Beispiel das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2006 (AZ: I-1 U 9/06).
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red